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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einspruch gegen die BR-Wahl - was wenn der Wahlvorstand und Wahlhelfer alleine ohne Öffentlichkeit auszählen?

L
lars1966
Nov 2016 bearbeitet

Nachtrag zum Thema! Kann man ein Auszählung als öffentlich bezeichnen, wenn der Wahlvorstand + zwei Helfer allein auszählen? Hinzu kommt, dass alle selbst Kandidaten waren?!

Übrigens es geht bei mir nicht darum, ob ich gewählt wurde, da ich aufgrund meiner Tätigkeit als Schwerbehindertenbeauftragter sowieso zu jeder BR-Sitzung eingeladen werden müsste. Bin aber trotzdem drin.

3.19706

Community-Antworten (6)

D
DocPille

29.03.2006 um 13:23 Uhr

Öffentlich heisst doch das jeder MA das Recht hat bei der Auszählung dabei zu sein.Da kann man doch dem WV und den Helfern auf die Finger schauen.

N
Norden

29.03.2006 um 13:30 Uhr

Ich weise nur darauf hin, dass Wahlvorstand bei der Auszählung komplett sein muss. Ob und wie viele Helfer da sind, ist vollkommen egal.

T
tom

29.03.2006 um 13:34 Uhr

Was denn jetzt: Ist der Wahlbetrug beobachtet worden?

R
rainerzwo

29.03.2006 um 15:07 Uhr

Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Leute die Rechtmäßigkeit einer Wahl anzweifeln - aber bei der Auszählung die vielbeschworene Öffentlichkeit nicht anwesend war. Die Öffentlichkeit einer Wahlauszählung kann nur angewzeifelt werden, wenn a) die öffentlichkeit nicht/falsch informiert war oder b) jemanden der Zugang verweigert wurde.

RI
Ramses II

29.03.2006 um 17:56 Uhr

"Die Öffentlichkeit einer Wahlauszählung kann nur angewzeifelt werden, wenn a) ... oder b) jemanden der Zugang verweigert wurde."

Bei Überfüllung darf auch der weitere Zugang verweigert werden.

L
loo

06.04.2006 um 01:02 Uhr

Prima Frage. Hat sich der Wahlvorstand zur Auszählung irgendwo in ein stilles Kämmerlein eingeschlossen oder waren die, die jetzt ein Problem aus der alleinigen Auszählung machen einfach nur zu faul, daran teilzunehmen. Bin selbst Wahlvorstand und Betriebsratsmitglied. Als Betriebsrat haben wir zwei Versammlungen zur Wahlverbereitung durchgeführt und um Teilnahme am Wahlvorstand geworben, keiner hat sich dafür bereit gefunden, außer den BR-Mitgliedern. Im Wahlausschreiben steht: öffentliche Stimmauszählung direkt nach der Wahl um ..Uhr im Wahllokal. Bei der Stimmabgabe sage ich jedem: öffentliche Stimmauszählung nach der Wahl. Ein einziger Mitarbeiter erscheint. Nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses stellt sich eine Kollegin hin und reißt den Spruch: Das Gremium, dass sich wählen läßt, wertet die Wahl auch aus! Da fällt mir ja nun überhaupt nix mehr dazu ein. Die die sich am wenigsten kümmern, schreien am ehesten: Wahlbetrug.

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