Freistellung - welche Mehrheiten sind dazu in der Beschlussfassung notwendig?
genügt die einfache mehrheit wenn in der konstituierenden sitzung die Freistellung des stellvertreters gewählt wird?
Community-Antworten (1)
29.03.2006 um 11:14 Uhr
hallo barbara, die freizustellenden Betriebratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, ist nur ein Betriebratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. § 38 (2) BetrVG Gruss Mona-Lisa
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