Erstellt am 29.03.2006 um 09:02 Uhr von DocPille
Das musst du hier auch erklären,damit eine vernünftige Antwort bekommst.
Was ist das für eine Freistellung??
Erstellt am 29.03.2006 um 09:11 Uhr von Chr
Hallo
Siehe Titel "Freistellung WV"
Also Freistellung als Wahlvorstandvorsitzender.
Gruss Chr.
Erstellt am 29.03.2006 um 09:19 Uhr von Norden
Warum willst Du Dich als Wahlvorstands-Vorsitzender denn freistellen lassen? Ihr als WV erledigt die zu erledigende Arbeit in der regulären Arbeitszeit. Mit Unterstützung des Arbeitgebers sollte das auch ohne explizite Freistellung möglich sein.
Erstellt am 29.03.2006 um 09:22 Uhr von Chr
Hallo
weil ich normal nicht im Büro sitze sondern draussen auf der Baustelle bin.
Und ich kann nicht mal eben dort weg und ins Büro.
Von andere Betriebsteile die WV sind auch voll freigestellt.
Nur unser Chef macht mal wieder Stress.
Mfg Chr.
Erstellt am 29.03.2006 um 09:28 Uhr von Ramses II
Chr.,
hier im Forum kennt niemand die Verhältnisse bei Euch im Betrieb.
Wenn Du nur solch unzusammenhängende Informationen gibst wirst Du hier auch keine brauchbaren Informationen bekommen können.
"Von andere Betriebsteile die WV sind auch voll freigestellt." ist jedenfalls keine ausreichende Begründung.
Erstellt am 29.03.2006 um 09:32 Uhr von Chr
Hallo
was sonst? In denn Anderen Betriebsteilen sind die gleichen vorraussetzungen wie bei uns.
Mein Frage bezieht sich auch mehr darauf hin, muss ich meinem Chef Rechenschaft ablegen was ich arbeite?
Gruss Chr
Erstellt am 29.03.2006 um 09:36 Uhr von Norden
Ja, da er Dich bezahlt und einordnen muss, für welche Aufgaben er Dich freistellt. Wenn der Wahlvorstand komplett und gemeinsam beispielsweise die Wählerliste aufstellt und das Wahlausschreiben verfasst, dann ist dafür sicherlich Zeit notwendig. Mal ehrlich: Wie stellst Du Dir die Arbeit im WV vor. Ich habt im Grunde nur die Streitfälle zu diskutieren, ansonsten ist der Ablauf sehr geregelt. Etwas merkwürdig erscheint mir, warum die anderen freigestellt werden sollen. Entweder alle (für die nötige Zeit), aber nicht einzlene generell würde ich meinen
Erstellt am 29.03.2006 um 09:40 Uhr von Ramses II
"Mein Frage bezieht sich auch mehr darauf hin, muss ich meinem Chef Rechenschaft ablegen was ich arbeite?"
Vermutlich nicht über den 31.12.06 hinaus.
Ich werde mich hier ganz bewußt eines persönlichen Kommentars enthalten, mir erscheint Deine Motivation Dich für die BR-Wahl zu engagieren aber sehr vordergründig.
Erstellt am 29.03.2006 um 09:43 Uhr von Chr
Hallo
also wir sind im Wahlvorstand zu dritt, wir haben beschlossen das der Wahlvorstandsvorsitzender (ich) bis zum ende der Wahl freigestellt wird.
Weil er genung zu tun hat, Kontrolle der Wahlauschreiben, die hängen in 5 Betriebstätten verteilt auf einer Strecke von über 300 KM. Ich sitze in der Mitte.
Entgegennahme der Wahlunterlagen, Anfragen usw.....
Und ich bin der Meihnung das dem Chef das nichts angeht, genauso wie ihm es nichts angeht was der BR macht.
Er versucht immer reinzureden ob dies nötig ist und blah blah blah........
Gruss Chr
Erstellt am 29.03.2006 um 09:54 Uhr von Ramses II
Ach so,
die täglichen Kontrollfahrten um nachzusehen ob die Wahlausschreiben noch hängen...
Und dann immer pünktlich von der Rundfahrt zurücksein um den Briefträger mit nem Köhm zu empfangen.
Und die "Anfragen"..
Tja, warum sollte Deinen Chef eigentlich angehen womit Du die von ihm bezahlte Zeit verbringst?
Denk auch dran, die sonst notwendige Fahrtzeit zur Baustelle von Deiner "Arbeitszeit" abzuziehen und genügend Heftle mitzubringen, damit Du Dich nicht langweilst, die BILD wird nicht genügend Lesestoff für Deinen "Arbeitstag" hergeben.
Erstellt am 29.03.2006 um 09:58 Uhr von Norden
Du widersprichst Dir:
Um 9.21 Uhr hast Du geschrieben, dass die anderen freigestellt wären. Was denn nun? Nur DU???!!!
Du bekommst die Zeit, die Du brauchst, mehr nicht.
Wenn Dein Chef doofe Sprüche klopft, dann musst DU das aushalten. Wenn er die Wahl behindert, dann sagt Du ihm das und drohst mit den Konseqenzen. Ich emphele den Hinweis, dass sein Handeln die Schnelligkeit Deiner Arbeit als WV beeinflussen kann. Wenn er Dich unterstützt, geht es nunmal schneller und es kostet weniger Arbeitszeit - darauf kannst Du ihn ruhig in netten Worten hinweisen.
Ich finde es übrigens super-toll, dass Ihr auf der Baustelle einen flotten Internet-Zugang habt...
Erstellt am 29.03.2006 um 10:10 Uhr von Chr
Hallo
ich sitze ja im Wahlbüro!
Und nutze mein eigenen Internet anschluss!
Die anderen, sind andere Betriebsteile! Die haben einen eigenen BR.
Gruss Chr
Erstellt am 29.03.2006 um 10:14 Uhr von Norden
Wenn die anderen zu anderen Betriebsteilen gehören und nicht mit Euch wählen, dann kannst Du darin auch kein Recht für Deine Freistellung finden. Nachfrage: Warum wählt Ihr nicht gemeinsam.
Du hast ein Wahlbüro, das hatten wir nicht.
Ich denke mal, unsere Antworten haben Dir weitergeholen. Du wirst Deinem Chef schon erklären können, warum Du freigestellt werden musst.
Viel Erfolg!
Erstellt am 29.03.2006 um 10:16 Uhr von Ramses II
Wie?
Dürft Ihr Euren eigenen Internetanschluss mit ins Büro bringen?
Ich kann mich Nordens Aussagen nicht anschliessen. Du hast ja schliesslich Deinem Arbeitgeber schon signalisiert dass Du Dich von jeglicher sinnvollen Arbeit fernhalten willst.
Erstellt am 29.03.2006 um 10:19 Uhr von Chr
Hallo
oh das ist nun ein missverständnis, es gibt andere Niederlassungen die einen eigenen BR haben.
Unser Betrieb hat aber 5 Aussenstellen (verteilt auf eine länge von min 300Km), wo das Wahlausschreiben aushängt.
Gruss Chr
Erstellt am 29.03.2006 um 10:27 Uhr von Chr
Hallo Ramses II
so die Wahlvorbereitung ist also sinnlose Arbeit, aha.
Ich geh über www.base.de (UMTS) ins Internet, weil unser lieber Chef ja kein Internet für denn WV hat!
Und das brauche ich ja da die Koordinierungsstelle für Wahlen uns mit Vordrucken per Email versorgt.
Eigentlich müsste ich ihm das in Rechnung stellen :-) .
Neben bei gesagt, unter uns hier, mache ich auch BR Tätigkeit.
Es ist ja nicht so wie der Chef meint das ich mir hier die Nüsse schaukel. :-)
Gruss Chr
Erstellt am 29.03.2006 um 10:31 Uhr von Ramses II
"Koordinierungsstelle für Wahlen"
Was es so alles gibt...
"Neben bei gesagt, unter uns hier, mache ich auch BR Tätigkeit."
Genau das hatte ich irgendwie befürchtet.
Erstellt am 29.03.2006 um 10:43 Uhr von Norden
Da muss ich auch noch einmal schreiben:
Wenn Ihr eine Koordinierunststelle habt, dann brauchst Du wirklich keine Freistellung, denn die verbleibende arbeit lässt sich gut auf die DREI Mitglieder des Wahlvorstandes aufteilen. Du musst doch nicht alles an Dich reißen.
Ach ja: Und wenn Dich eben Dein Chef angerufen hat und fragte, warum Du denn bis zum 11.05 freigestellt wärst. Warum wusste er nix davon...
Erstellt am 29.03.2006 um 10:47 Uhr von Norden
Ach ja: Rechnung schreiben nicht vergessen. Schenke Deinem Chef nichts!
Erstellt am 29.03.2006 um 11:06 Uhr von merlin
@ Ramses II: Dafür, daß Du Dich eines persönlichen Kommentars enthalten wolltest, ist es ja noch ganz spaßig geworden :-))
Erstellt am 29.03.2006 um 11:08 Uhr von Chr
Hallo
na das mit der Rechnung war ein Witz!
Ob wohl wir ja auchnichts geschenkt bekommen :-( .
Na egal er hat jedenfalls nicht davon, wenn ein anderer.
Wir können die arbeit gar nicht aufteilen, da wir ja nicht im Büro arbeiten und auch räumlich zu weit auseinander wohnen!
Und die "Koordinierungsstelle für Wahlen" hat andere Aufgaben.
Die Freistellung habe ich ihm gestern gefaxt.
Gruss Chr.
Erstellt am 29.03.2006 um 11:11 Uhr von Werner
Ich kann mich merlin nur anschließen ;-)))))
Erstellt am 29.03.2006 um 11:13 Uhr von DocPille
Mich würde hier einfach mal interessieren von welcher Grössenordnung wir sprechen.
Wieviele Mitarbeiter,was für ein Wahlverfahren usw.
Ich kann nicht glauben das jemand wirklich meint er wäre für diese Aufgabe freizustellen,Soviel Arbeit kann als WV gar nicht anfallen um bis zum 11.05.
freigestellt zu werden.
Erstellt am 29.03.2006 um 11:18 Uhr von Norden
@ DoC Pille
Du merkst doch schon wie engagiert Chr die Sache angeht, da geht teilweise viel Zeit drauf, weil man denkt, das Rad neu erfinden zu müssen. Erschreckend finde ich nur die Mischung aus Halbwissen (BR-Mitglied, Wahlvorstandsmitglied, wahrscheinlich auch Kandidat, Chefhasser sowieso).
Und wenn er keine Rechnung stellt, dann überbezahl oder einfach nur...
Erstellt am 29.03.2006 um 11:38 Uhr von Benno_BRB
NaNaNaNa!
Immer schön nett aufeinander!
Ramses hat heute auch nicht die beste Laune.
Aber mal zum Thema zurück!
Moins! ersma!
Es steht im BetrVG, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes zu dieser Arbeit freizustellen sind. Basta.
Es gehört sich natürlich, den Chef darüber zu informieren, dass es einiges an Zeit kosten wird, wenn man dieses Amt aufnimmt. Ausserdem ist es sehr arbeitsaufwändig das ganze Wissen aus dem Web zu ziehen. Auch ich bin "freigestellt" und mein Chef mag das auch nicht so gern. Aber watt mutt mutt!
Eine ordentliche Wahl kann man nur durchführen, wenn man das Wissen dazu hat und die Koordination kann in speziellen Fällen sehr aufwändig sein!
Also Chr: am besten nochmal bei Los starten und ein klärendes Gespräch führen.
Und wenn Deine Arbeit als WV beendet ist, Blaumann an und raus in den Dreck knien. Dann freut sich der Chef und bleibt dann auch etwas ruhiger.
Bis denn....
Benno