Zeiterfassung Wahlvorstand
Hallo zusammen, habe ein Schreiben vom AG erhalten indem erklärt wird, dass die erforderlichen Wahlvorstandsarbeiten auf den jeweiligen Stellenanteil reduziert werden, obwohl wir an den Tagen der BR Wahl deutlich über die Stellenanteile gekommen sind. Die Teilzeitkraft hat nun mal 9 Stunden anstatt 4 Stunden gearbeitet an der Wahl, was durch die Zeiterfassung zu belegen ist. Dennoch reduzierte der AG die Zeiterfassung auf 4 Stunden. Habe ihm erklärt, dass der Wahlvorstand über die Erforderlichkeit entscheidet, wie lange die Arbeit nötig ist und war. Er behauptet nein. Werde Beschlussverfahren einleiten lassen. Richtig?
Community-Antworten (3)
07.05.2018 um 16:31 Uhr
Richtig ! ....
07.05.2018 um 16:39 Uhr
Vielen Dank!
07.05.2018 um 17:25 Uhr
Ich denke, wenn die Teilzeitkraft ein Abrechnungsproblem hat, muss sie sich selbst darum kümmern. Der Wahlvorstand kann nach m.M. nicht zuständig sein. Abgesehen davon wird er zum Zeitpunkt einer gerichtlichen Klärung nicht mehr existieren.
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