Folgende Frage:

Unser Wahlvorstand möchte zur bevorstehenden BR-Wahl das Büro des Betriebsrates als Wahllokal umfunktionieren und sich selbst vor der Türe desselbigen mit einem Tisch und Stühlen positionieren.
In der Wahlordnung steht, dass mind. 1 Mitglied des WV (zusammen mit Wahlhelfern, sonst 2 WV) "im" Wahlraum anwesend sein muss über die Zeit der Wahl hinweg. Ist damit der Raum im Sinne von das Zimmer gemeint, oder der Raum im Sinne von dem was der WV als Wahlraum selbst definiert!?!

Antwort eilt nicht, aber wäre trotzdem schön, wenn jemand was dazu weiss!! Danke, Dom