Anwesenheit des WV im Wahlraum?
Folgende Frage:
Unser Wahlvorstand möchte zur bevorstehenden BR-Wahl das Büro des Betriebsrates als Wahllokal umfunktionieren und sich selbst vor der Türe desselbigen mit einem Tisch und Stühlen positionieren. In der Wahlordnung steht, dass mind. 1 Mitglied des WV (zusammen mit Wahlhelfern, sonst 2 WV) "im" Wahlraum anwesend sein muss über die Zeit der Wahl hinweg. Ist damit der Raum im Sinne von das Zimmer gemeint, oder der Raum im Sinne von dem was der WV als Wahlraum selbst definiert!?!
Antwort eilt nicht, aber wäre trotzdem schön, wenn jemand was dazu weiss!! Danke, Dom
Community-Antworten (3)
12.04.2006 um 16:58 Uhr
Hallo Dom, nach Deinen Worten scheint hier gemeint zu sein, dass das BR-Büro die Wahlkabinen beherbergen soll, und sich der WV mit der Wählerliste, den Wahlunterlagen und der Wahlurne davor setzt.
Falls das so ist, dann meine ich, dass Wort und Sinn des Gesetzes bzw. der Wahlordnung Genüge getan ist.
Der WV dürfte allerdings nicht die Wahlurne unbeaufsichtigt im BR-Zimmer aufstellen, damit die Wähler dort ihre Stimmzettel einwerfen, während er sich vor der Türe aufhält.
Gruesse w-j-l
12.04.2006 um 17:38 Uhr
Hmm...gute Frage, hab halt nur die Info vom Chef bekommen, dass die sich vor dem Zimmer hinsetzen wollen und die Mitarbeitern sich dann im BR-Zimmer Zeit nehmen können fürs wählen. Wenn sich jetzt die Wahlurne im BR-Zimmer befinden würde, der WV sich mit Wahlunterlagen und Wählerliste vor den Raum setzt, wie wäre es dann?
Grund warum ich frage, wir hatten die letzten Wahlen schon so einen Mist, dass nur ein WV-Mitglied für längere Zeit alleine im Wahlraum war und so leicht hätte irgendwas manipulieren können. Nur dass die Wahl so oder so nicht anders ausgegangen wäre, so dass sich niemand um eine Anfechtung bemüht hatte! Finde das ohnehin problematisch wenn Mitglieder des WV selbst kandidieren...
Danke dir aber auf jeden Fall!
12.04.2006 um 17:58 Uhr
"Wenn sich jetzt die Wahlurne im BR-Zimmer befinden würde, der WV sich mit Wahlunterlagen und Wählerliste vor den Raum setzt, wie wäre es dann?"
Habe ich doch geschrieben: Das darf nicht sein! Grund der Wahlvorschrift zur Anwesenheit zweier WV-Mitglieder im Wahllokal ist u.A. die Aufsicht über die Urne bzw. die Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten.
Problematisch oder nicht, es ist nicht verboten, dass BR-Mitgleider WV machen. Wir haben, wegen der besseren Kenntnisse, immer ein BR-Mitglied im WV, aber der Rest ist von anderen KollegInnen besetzt. Es kommt auch drauf an, ob der WV sein Amt sauber und transparent ausübt.
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