Briefwahl Ersatzmitglied des WV übernimmt Aufgaben - zulässig?
Briefwahl: der gesamte Wahlvorstand ist gleichzeitig in Urlaub. Deshalb wurde die Abwicklung der Briefwahl (Zusendung der Unterlagen, Adresse für Abgabe der Der Stimme mit den Unterlagen in verschlossenem Umschlag) dem Ersatzmitglied des Wahlvorstands übergeben. dieser ist zugleich noch amtierender Betrriebsratsvorsitzender. Ist das ein Problem?
Community-Antworten (1)
28.03.2006 um 20:32 Uhr
Für solche Fälle gibt es ja Ersatzmitglieder.
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