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Kündigung - muss zum Monatsende?

F
Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende. MA ung AG sind sich im Grunde einig. Frage: Wenn jetzt zum 4.8.2006 auslaufen soll, muss die Kündigung zum 04.08.2006 oder zum 31.07.2006 erfolgen?

Wir möchten den Kollegen die Laufereien ersparen, wegen ein paar Tagen, denn am 07.08.2006 beginnt er eine Umschulung.

Gruß Franz-Josef

2.86207

Community-Antworten (7)

H
Homeland25

28.03.2006 um 13:13 Uhr

Wie wärs mit einem Auflösungsvertrag zum 07.08.2006?

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Franz-Josef

28.03.2006 um 13:14 Uhr

Dann wird unter Umständen kein Krankengeld mehr gezahlt. deshalb ist da Vorsicht geboten. Hatte ich auch schon dran gedacht.

RI
Ramses II

28.03.2006 um 13:24 Uhr

Ich würde dringendst davon abraten einen anderen Beendigungstermin als den 15ten oder Monatsletzten zu wählen.

Bei späteren Bewerbungen wird dies als außerordentliche Kündigung vermutet.

F
Franz-Josef

28.03.2006 um 13:56 Uhr

Danke für den Hinweiss Ramses II . wenn ich aber direkt ohne Unterbrechung eine Umschulung nachweisen kann, ist eine Fristlose auch wieder ausgeschlossen. Wenn ich heute gekündigt werde, habe ich doch nicht morgen eine Umschulung. Aber meine Frage wurde noch nicht beantwortet. Darf , wenn die Fristen eingereicht werden, auch zu anderen Terminen gekündigt werden?

Gruß

Franz-Josef

P
Pit

28.03.2006 um 14:06 Uhr

Ich kann mit dem AG vereinbaren was ich will ( Individualrecht ) Allerdings: Wenn ich keinen neuen Job hätte oder Arbeitslosengeld beantragen wuerde, sollte man dies nicht tun ( Sperrzeit beim AA ), da die Kündigungsfristen einzuhalten sind. Fuer Schule ( nachweislich ) kann man vereinbaren was man will.

RI
Ramses II

28.03.2006 um 14:20 Uhr

Franz-Josef,

"gekündigt" werden kann tatsächlich nur zum Monatsende werden. Andererseits: Wo kein Kläger da kein Richter...

Im Rahmen eines (schriftlichen) Aufhebungsvertrages kann alles vereinbart wreden.

Ich würde aber trotzdem weiterhin von einer Beednigung zum 07.08. abraten, da der ein oder andere Personaler möglicherweise gar nicht erst nachfragt. Wenn Ihr es über einen Aufhebungsvertrag macht, dann frag doch Deinen Arbeitgeber ob er mit einer Beendigung zum 15.08. verbunden mit einer unbezahlten Freistellung ab dem 08.08. einverstanden wäre. Dann hast Du ein sauberes Beendigungsdatum...

T
tom

28.03.2006 um 15:38 Uhr

Warum nicht eine Freistellung für die gesamte Umschulungszeit versuchen? Lohnt sich natürlich nur, wenn die neu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der "alten" Firma angewandt werden können, wenn es sich bei der Umschulung also um eine Weiterbildung/ Fortbildung handelt (also nicht von LKW-Fahrer auf Steuerfachgehilfe!) ... Trick 17: Keine neue Stellensuche nach Umschulung und der AG bekommt qualifizierten AN, ohne selbst für Umschulung gezahlt zu haben.

Bei uns schon mehrfach gut gelaufen.

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