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Frist - für Anhörung Betriebsrat bei Kündigung?

Ü
Üffl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bitte um Eure Meinung zu folgender Situation: Kollegin tritt nach 6 Jahren Elternzeit am 26. eines Monats ihren (Vollzeit-)A.platz fristgerecht wieder an. Sie wird am gleichen Tag mündlich und in den Folgetagen schriftlich zum Monatsende (31.) gekündigt. Geplant sind Freistellung bis Ende Kündigungsfrist (5 Monate) + Abfindung für 12 Jahre Zugehörigkeit Schließt die Frist für die Anhörung des Betriebsrats die Kündigung zum Monatsende nicht aus? (d.h. Kollegin könnte erst einen Monat später gekündigt werden) bzw. was passiert wenn wir uns - aus Unkenntnis - zu einer schnellen Stellungnahme bereit erklären und so die Kündigung zum 31. ermöglichen? Vielen Dank für Euer Interesse.

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

29.01.2007 um 14:25 Uhr

Warum die Eile? Sollte sich nicht der Betriebsrat für die Arbeitnehmer einsetzen? Wollt ihr so zum Handlanger des AG´s werden? Der Arbeitgeber hat doch die Frist versäumt, nicht ihr. Wenn die Kündigung einen Monat später ausgesprochen wird, hat sie noch einen Monat länger ein Einkommen.

Wollt ihr denn, dass die Kollegin gekündigt wird? Oder wollt ihr der Kündigung widersprechen?

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