Hallo zusammen,

wir werden am 15. Mai wieder unsere Betriebsratswahl haben.

Trotz Schulung des Wahlvorstandes haben sich jetzt aber zwei Fragen ergeben, die trotz umfangreicher Recherche nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten.

a.) Umgang mit ungültigen Wahlzettel
Unserer Auffassung nach können die bei der Stimmauszählung als ungültig festgestellten Stimmzettel mit einem Vermerk des Wahlvorstands gekennzeichnet werden und kommen zu den Wahlunterlagen. Gibt es hierzu einen konkreten § der das bestätigt?

b.) Aushändigung eines zweiten Stimmzettels
Angenommen ein MA stellt in der Wahlkabine fest, dass er einen Fehler gemacht hat (z.B. die falschen Bewerber angekreuzt hat oder ggf. zu viele Kreuze gemacht hat). Kann der MA den "falschen" Stimmzettel dem Wahlvorstand geben und einen neuen Stimmzettel bekommen? Der "falsche" Stimmzettel könnte ja durch den Wahlvorstand direkt in den Reißwolf gegeben werden. Geht das so? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.