Betriebsratswahl - Stimmzettel am Tag der Wahl
Hallo zusammen,
wir werden am 15. Mai wieder unsere Betriebsratswahl haben.
Trotz Schulung des Wahlvorstandes haben sich jetzt aber zwei Fragen ergeben, die trotz umfangreicher Recherche nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten.
a.) Umgang mit ungültigen Wahlzettel Unserer Auffassung nach können die bei der Stimmauszählung als ungültig festgestellten Stimmzettel mit einem Vermerk des Wahlvorstands gekennzeichnet werden und kommen zu den Wahlunterlagen. Gibt es hierzu einen konkreten § der das bestätigt?
b.) Aushändigung eines zweiten Stimmzettels Angenommen ein MA stellt in der Wahlkabine fest, dass er einen Fehler gemacht hat (z.B. die falschen Bewerber angekreuzt hat oder ggf. zu viele Kreuze gemacht hat). Kann der MA den "falschen" Stimmzettel dem Wahlvorstand geben und einen neuen Stimmzettel bekommen? Der "falsche" Stimmzettel könnte ja durch den Wahlvorstand direkt in den Reißwolf gegeben werden. Geht das so? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (9)
09.05.2018 um 13:59 Uhr
Zu a): § 19 der WO!
Zu b): Warum sollte das nicht gehen? Wichtig ist nur, dass der Wähler nur einen Wahlumschlag in die Urne gibt und dass bei der Auszählung darauf geachtet wird, dass nur ein Stimmzettel im Wahlumschlag ist Sollten ausnahmsweise zwei Stimmzettel im Wahlumschlag befindlich sein, wäre die Stimme(n) zumindest dann zu werten, wenn beide Stimmzettel gleichlautend ausgefüllt sind.
09.05.2018 um 15:06 Uhr
zu b:) dem würde ich widersprechen. Wenn 2 Stimmzettel in dem Umschlag sind so sind beide als ungültig zu erklären. Ich würde nicht mal annähernd auf die Idee kommen, dass ich diese vergleiche. 1 Umschlag 1 Stimmzettel ansonsten ungültig...
09.05.2018 um 15:14 Uhr
@ von nicht brauchen
Pjöööngs Ansicht ist aber völlig richtig.
09.05.2018 um 15:26 Uhr
Da ihr genau so viele Stimmzettel herstellt wie ihr wahlberechtigte AN habt, woher nehmt ihr dann den nun benötigten Stimmzettel. Sorry aber so ein Quatsch habe ich ja noch nie gehört.. Ein durchschnittlich gebildeter AN sollte wohl in der Lage sein, seine Sinne beisammen zu haben und seine Kreuze richtig zu machen,ansonsten ungültig.
Wie lange wollte ihr den sonst dieses Spielchen machen?
Bei jeder anderen Wahl bekommt jeder Bürger einen ( 1 ) Stimmzettel und nicht noch eine zweite Chance.
09.05.2018 um 16:11 Uhr
@ MaJoK
Kannst du Dich nicht endlich aus diesem Forum entfernen ? Du redest einen Stuss, daß ist wirklich nicht zu fassen.
Bei der Bundestagswahl bekommst Du auch einen neuen Zettel, wenn Du ihn brauchst. Und ein WV, der die Stimmzettel genau auf MA herstellt gehört geteert und gefedert.
Abgesehen davon, ist die Wahlbeteiligung in den allerseltensten Fällen = 100%, es dürften also noch Zettel übrig sein.
09.05.2018 um 16:12 Uhr
@ MaJoK
Und hast Du hier eine rechtliche Grundlage für uns? Wahlordnung gibt da leider nicht allzu viel her.
09.05.2018 um 16:13 Uhr
Majok Bei der Kommunalwahl in Bayern kann man kummulieren und panaschieren. In einem kleinen Landkreis gibt es 60 Kreisräte. Man hat 60 Stimmen. Man darf häufeln (bis zu 3 Stimmen einem Bewerber. Wild in der Liste quer durch die verschiedenen Parteien ankreuzen. Bei einer Partei ein Listenkreuz machen. Was man nicht darf: 61 Stimmen vergeben...Wenn man jetzt nachzählt und hat 61 Kreuze? Dann geht man nach vorne und holt sich einen neuen Wahlzettel. Wenn die Wahl bis 18 Uhr geht und man um 17:59 kommt so darf man wählen so lange man halt braucht. Die Tür wird um 18:00 Uhr geschlossen um zu zeigen, dass jetzt keiner mehr wählen kommen darf. Nach Abgabe des letzten Stimmzettels wird die Tür wieder geöffnet. Wenn du willst kannst du auch noch 2 Tage da umentscheiden 62 Kreuze machen usw... keiner darf dich daran hindern... Du bekommst soviele Wahlzettel wie du willst. Man kann so die offizielle Bekanntgabe des Wahlergebnisses enorm verzögern.
Warum sollen eigentlich nur durchschnittlich gebildete AN wählen dürfen? Wenn man jetzt unterm Schnitt liegt so ist das halt schwer.
09.05.2018 um 16:39 Uhr
Zitat (MaJoK): "Da ihr genau so viele Stimmzettel herstellt wie ihr wahlberechtigte AN habt, woher nehmt ihr dann den nun benötigten Stimmzettel."
Zumal die ja auch namentlich gekennzeichnet werden, damit niemand seinen Stimmzettel verwechselt?
Zitat (MaJoK): "Ein durchschnittlich gebildeter AN sollte wohl in der Lage sein ..."
Glaubst Du ernsthaft, Du könntest beurteilen wozu ein durchschnittlich gebildeter AN in der Lage ist?
09.05.2018 um 16:48 Uhr
"Ein durchschnittlich gebildeter AN sollte wohl in der Lage sein, seine Sinne beisammen zu haben und seine Kreuze richtig zu machen,ansonsten ungültig."
Und ein durchschnittlich gebildetes BRM würde nicht ständig so völlig falsches Zeug hier ins Forum kübeln.
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