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Ungültige schiftliche Stimmabgabe

H
habnefrage
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin im Wahlvorstand. Unsere BR-Wahl ist gelaufen und wir möchten nun unseren Wahlordner fit machen. Nun wissen wir nicht recht, wie wir mit den ungültigen Stimmzetteln der schriftlichen Stimmabgabe umgehen sollen.

Bei gut der Hälfte der Stimmzettel, liegt die persönliche Erklärung direkt dabei. Wenn wir die üngültigen stimmzettel nun in den Wahlordner packen, kann der Betriebsrats (extrem verhärtete fronten untereinander) genau sehen, wer wen gewählt hat.

Was dürfen/können wir hier tun?

1.03004

Community-Antworten (4)

H
hftleipzig

18.05.2010 um 11:43 Uhr

Wer wen gewählt hat, das darf niemand erfahren, auch nicht der Wahlvorstand. Sorry, aber da habt Ihr geschlampt und könnt froh sein, wenn das keiner merkt und die Wahl nicht angefochten wird. Also schön alles separieren, so dass keine Schlussfolgerungen mehr gezogen werden können.

B
bubie

18.05.2010 um 11:45 Uhr

die persönlichen erklärungen können garnicht den stimmzetteln zugeordnet werden, da die stimmzettel in die urne kommen und die erklärung separat abgelegt werden. nach der stimmauszählung kann man die stimmzettel den erklärungen doch nicht mehr zuordnen...?

mfg bubie

H
habnefrage

18.05.2010 um 11:49 Uhr

also wir hatten beim öffnen der großen Wahlumschläge (also kurz vor der Auszählung) einige Umschläge, in denen die Erklärung in der Stimmzettel einfach in den großen Umschlag gelegt wurden. Leider haben also einige Kollegen den kleinen Umschlag für den Stimmzettel gar nicht genutzt.

R
rolfo

18.05.2010 um 12:07 Uhr

Ungültige WEahlunterlagen könnte ihr nach Ablauf der Anfechtungsfrist vernichten, ( sofern keine Anfechtung erfolgt) so ist dann gewährleistet dass diese nicht mehr zugeordnet werden können.

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