Erstellt am 17.08.2010 um 00:40 Uhr von paula
vielleicht ein gemeinsamer Betrieb im Sinne des BetrVG. Wie sieht denn die Struktur der Gesellschafter aus? Wer erteilt die Weisungen?
Wenn der AG es geschickt anstellt kann er wirklich den BR ausbremsen...
Erstellt am 17.08.2010 um 06:48 Uhr von alphataurus
@paula, Wenn der AG es geschickt anstellt kann er wirklich den BR ausbremsen...
ganz so einfach, wie Du schreibst, ist es nicht. Sollte die Weisungen vom Ksta kommen, kann man auch einen GBR gründen. Ansonsten würde ich es vom AG klären lassen.
Erstellt am 17.08.2010 um 11:37 Uhr von paula
ich habe doch nie gesagt, dass es einfach ist, sonder der AG kann es geschickt anstellen. Eigentlich ist es aber sogar einfach. Der AG muss nur bereit sein direkte Einflußmöglichkeiten aufzugeben.
Es ist dann ncoh die frage ob ich das Unternehmen im Konzern halte. Habe dann eben die Gefahr eines KBR
Man muss sich immer genau anschauen was passiert. Interessant finde ich hier die Aussage von verdi. Auch wenn ich häufig an der Kompetenz der Gewerkschaftssekretäre zweifel, aber mit Zeitungsvertrieben und deren Tendenz zur Zergliederung sollte man sich dort schon auskennen.
Erstellt am 17.08.2010 um 13:36 Uhr von alphataurus
@paula, wieder schreibst Du, es ist einfach. Ist es nicht. Letztes Jahr wurde ein Urteil vom LG Nürnberg zugunsten des AG gefällt, aber nur weil der BR keine schlüssige Beweise vorlegen konnte.
Auch wenn ich häufig an der Kompetenz der Gewerkschaftssekretäre zweifel,
Du kannst weiter zweifeln.
Erstellt am 17.08.2010 um 15:17 Uhr von paula
willst Du nicht lesen was ich schreibe?
Wir kommen über den Betriebsbegriff des BetrVG.
Demnach haben wir einen Gemeinschaftsbetrieb, wenn die beteiligten Unternehmen (zwei oder mehrere) die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer sowie ihre materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen Betriebszweck oder mehrere nebeneinander bestehende Betriebszwecke zusammengefasst, gezielt und geordnet einsetzen und dieser Einsatz von einem einheitlichen, vereinbarten Leitungsapparat gesteuert wird. (BAG 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98)
Demnach ist es entscheident dass ein einheitlicher Leitungsapparat vorhanden ist, der die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel lenkt. Die lediglich unternehmerische Zusammenarbeit von Unternehmen reicht allein für die Annahme des gemeinsamen Betriebs nicht aus.
jetzt kannst Du ja noch mit der gesetzlichen Vermiutung kommen, dass ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt, wenn die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebes wesentlich ändert. Aber auch das kann ich doch steuern.
Es kommt eben gerade darauf an wie viel Selbstständigkeit den Unternehmen gewährt wird. Es geht es ist nur eine Frage des Wollens
Erstellt am 17.08.2010 um 15:35 Uhr von sueton
Hallo Paula!
Hast schon recht,manchmal ist das Verstehen keine Frage des Könnens,sondern des Wollens - oder eben Nichtwollens. Ich bin auch der Meinung,daß der BR die Ergebnisse der Umstrukturierung abwarten soll,dann kann er handeln.
Hallo Wallraff!
Kleiner Tip: Ich würde meinen Thread bearbeiten und den Namen des AG entfernen!!!
Sowas hat schon öfter böses Aua gegeben!
Grüsse,sueton
Erstellt am 17.08.2010 um 16:09 Uhr von Wallraff
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Möchte hier etwas klar stellen,bin selbst schon seit ca.12 Jahren dort beschäftigt.
Bis zum heutigem Tag ist es ein guter Arbeitgeber, ich persönlich kann mich nicht beschweren.
Meine Rechte wurden bisher immer Aktzeptiert und Respektiert und von meinen Kolleginnen und Kollegen auch, soweit ich weiss.
Durch den Neuen BR meinen einige BR.Mitglieder man sollte doch mal einwenig Staub aufwirbeln, ohne wirklichen Grund.
Zwar wurden aus der großen Tochter viele kleine gemacht nur ist bisher nichts passiert,
denke mal es wird auch nichts großes kommen, hoffentlich.
Mich interssiert nur ob die kleine Tochter das große sagen hat ,obwohl diese keinerlei Umsätze erwirtschaftet,ausser das was von der großen Mutter kommt, sonst aber nur Ausgaben hat,Zusteller und den Wasserkopf bezahlen.
Verdi sagte auch, das hier kein GBR sein darf.Und das bezweifele ich ganz stark.
Grüße Ulli
Erstellt am 17.08.2010 um 16:27 Uhr von alphataurus
@paula,Demnach ist es entscheidend dass ein einheitlicher Leitungsapparat vorhanden ist
selbst, wenn er sich nur Dienstleister nennt, kann er nicht so einfach trennen, schau Dir doch die Entscheidung vom LAG Nürnberg letzten Jahres an.
@sueton,Hast schon recht,manchmal ist das Verstehen keine Frage des Könnens,sondern des Wollen
jeder wie er es sieht
Erstellt am 17.08.2010 um 16:47 Uhr von sueton
@alphataurus ...oder sehen will ! ;-)
@Ulli
'...denke mal,es wird auch nichts Großes kommen,hoffentlich:'
Also , eine Basis ist das nicht!
Es bringt auch nicht wirklich was,wenn Du hier immer von Mutter und Tochter sprichst.
Und überhaupt:Gab es in der großen Tochter denn schon einen BR?Ich denke mal ja,sonst könntet Ihr ja keinen GBR gründen wollen...Andererseits,die große Tochter gibt es seit zig Jahren;warum habt Ihr dann nicht schon längst einen?
Grüsse,sueton
Erstellt am 17.08.2010 um 17:06 Uhr von Wallraff
@sueton...mich hat das alles ja wirklich nie so beschäftigt.
Die einst große Tochter hatte eine Obfrau, über einige Jahrzehnte, wer weiss warum, nach hören sagen soll sie wohl AG freundlich gewesen sein,vielleicht war sie ja auch daran keinen BR haben zu wollen, wer weiss.
Letzetes Jahr tauchte der Gedanke auf ..ach wir könnten ja mal.
Mich persönlich stört die Einstellung des BR und von Verdi.
Jedesmal wenn es um was geht heist es nur können wir nichts machen, eigenständige Gesellschaft.
Will dort auch keinen bekehren oder so, möchte einfach nur wissen ob es wirklich so ist....wie die Schäflein sprechen....
Grüße Ulli
Erstellt am 17.08.2010 um 17:37 Uhr von paula
@alpha
im Gegensatz zu Dir kann ich lesen! ich sage die ganze Zeit schon dass es auf die Leitungsmacht ankommt und dass der AG das Problem einfach lösen kann indem er auf Einlfluss (=Leitungsmacht) verzichtet
Erstellt am 18.08.2010 um 17:22 Uhr von Immie
@Wallraff
Sorry, ich versuche immer noch zu deinem Problem vorzudringen.
Magst du noch einmal versuchen es zu erklären?
Wenn ihr eine Mutter und Töchter habt... wäre da nicht eher ein KBR angesagt?
Und denkst du nicht, ihr solltet euch mal die Mühe machen eure völlig verschachtelte Firmenstruktur zumindest im Ansatz zu verstehen?