Erstellt am 27.03.2006 um 21:40 Uhr von panni
Es spielt keine Rolle wer die Liste einreicht, wichtig ist nur daß sie rechtzeitig eingereicht wird
Erstellt am 27.03.2006 um 22:27 Uhr von Ramses II
Karla,
da liegt offensichtlich ein Mißverständnis vor.
Juristisch gesehen wird die Liste vom Listenvertreter eingereicht. Listenvertreter ist nach § 6 (4) der WO derjenige der als Listenvertreter benannt ist, oder sofern kein Listenvertreter benannt wurde DER ERSTE UNTERZEICHNER (also derjenige der die erste Stützunterschrift geleistet hat).
Allerdings kann die ÜBERGABE der Vorschlagsliste auch durch einen Dritten erfolgen (z.B. den Postboten).
Ich würde mal sagen, Euer jetziger BR hat BEGONNEN die WO zu verstehen.