Im Mai finden bei uns Betriebsratswahlen in Form von Listenwahl statt.
Nach Aussage des jetzigen Betriebrates, darf nur der die Wahl-Liste einreichen,
der als Erster mit seiner Unterschrift auf der Unterstützungsliste steht. Ist diese Aussage richtig? Im Falle nicht, welche § regelt den berechtigten Personenkreis zur Abgabe einer Wahl-Liste.

Lieben Dank für die Hilfe im Voraus.