Erstellt am 27.03.2006 um 18:59 Uhr von Kölner
Man könnte - wenn auch schwach - nach § 9 TzBfG im § 99 BetrVG widersprechen.
Erstellt am 27.03.2006 um 19:11 Uhr von Biker35
Nachtrag zu meiner Frage:
Die beiden zu besetzenden Stellen wurden nicht innerbetrieblich ausgeschrieben.
Erstellt am 27.03.2006 um 19:17 Uhr von Kölner
Hat der BR denn eine innerbetriebliche Ausschreibung verlangt?
Erstellt am 27.03.2006 um 19:41 Uhr von Biker35
Da bisher immer eine innerbetriebliche Ausschreibung vorgenommen wurde (auch für Stellen von anderen Unternehmensteilen), nehme ich an, dass es eine Betriebsvereinbarung darüber gibt. Bevor der Betriebsrat gewählt wurde, wurden wir von Vertrauensleuten vertreten, die auf einer Betriebsversammlung auf innerbetrieblichen Ausschreibungen bestanden haben.
Müssen nicht eigentlich sämtliche Bewerbungsunterlagen dem BR vorgelegt werden anstatt nur der beiden, für die sich der Arbeitgeber entschieden hat?
Erstellt am 27.03.2006 um 19:44 Uhr von Kölner
Reden wir von BR-Arbeit als solches also vom "Kopf bis zum Fuss", von "A-Z"?
Dann lehne Dich mal entspannt zurück, "Biker35", denn dann brauchen wir viel viel Zeit.
Aber ernsthaft:
Natürlich ALLE Unterlagen ALLER Bewerber.
Erstellt am 27.03.2006 um 19:49 Uhr von Biker35
Oh, ja, von Kopf bis Fuß - wir sind in unserem BR alle völlige Neulinge ;-)
Wenn nicht alle Unterlagen vorgelegt wurden - kann man dann sagen, der BR sei nicht vollständig informiert worden?
Erstellt am 27.03.2006 um 20:05 Uhr von Kölner
Das kann man sagen, aber Konsequenzen daraus sind "relativ".
Erstellt am 27.03.2006 um 20:31 Uhr von Biker35
Erstellt am 27.03.2006 um 22:34 Uhr von Ramses II
Biker35,
kleiner Tipp:
Das augenblickliche Problem solltet Ihr versuchen auf einvernehmliche Weise zu lösen.
Ansonsten: Kümmert Euch schnellstens um Grundschulungen!