Freistellung - Geht das nach Köpfen oder nach Vollzeitkräften. Freistellung eines BR Mitgliedes bei 200 MA?
Geht das nach Köpfen oder nach Vollzeitkräften. Freistellung eines BR Mitgliees bei 200 MA.
Community-Antworten (3)
11.07.2008 um 08:27 Uhr
Moin Smiley, Im kollektiven Arbeitsrecht dominiert unvermindert die Kopfzahl-Berechnung ohne Arbeitszeitfaktor. Jeder Mitarbeiter zählt mit dem Faktor 1,0, ungeachtet seiner tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Allerdings sind Leiharbeitnehmer nicht mit einzurechnen.
11.07.2008 um 08:56 Uhr
@Werner, die Leiharbeiter sind unter gewissen voraussetzungen mitzuzählen.Einzurechnen sind sie wenn die Leiharbeitnehmer länger als 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind. §9 I. 4+5 BetrVG Fitting 24. Auflage
11.07.2008 um 09:35 Uhr
@mainpower, aber nicht für den Schwellenwert der Freizustellenden nach §38; und das war hier gefragt.
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