Kosten gem §40 Betr.VG für Raumanmietung Betriebsversammlung?
Bitte um schnelle Beantwortung hat der Arbeitgeber wenn es der Betriebsrat beschlossen hat den vorgeschlagenen Raum anzu mieten und für eine Bestuhlung (ca 600 MA) zu sorgen um eine Betriebsversammlung abhalten zu können
Community-Antworten (4)
27.03.2006 um 20:25 Uhr
hallo ramklov, der Arbeitgeber hat alle Kosten für die Betriebsversammlung zu tragen! Nachzulesen im § 42 Abs. 52 BetrVG Ich kann dir nur sagen, wie wir es machen. Der Betriebsrat hat bei der Betriebsversammlung das Hausrecht. Deshalb organisieren wir immer den Raum samt der Bestuhlung, Mikrofon, Lautsprecheranlage usw. (Wir halten die Versammlung ausserhalb des Werkes ab). Die Rechnung bekommt die Geschäftsleitung. Gruss Mona-Lisa
28.03.2006 um 12:41 Uhr
@Mona-Lisa is ´ne feine Dame ....
mir sai da fai imma inna Lewenbräukella ganga, ham guot auftischa losse und dann hamma da Rechnung de Olde gegäbe ....
Hallo @Mona-Lisa, du beantwortest die Frage in dem du sie nicht beantwortest !
@ramklov fragt "hat der AG ..... " ! Nein er kann auch eine für ihn kostengünstigere Alternative evtl. im einene Haus anbieten. Also ein Kompromis finden, oder es wird ein langer Weg.
28.03.2006 um 13:50 Uhr
@einfachIch, ich kann dich beruhigen, im "Lewenbräukella" sind wir ganz bestimmt nicht! Aber der Spruch ist gut.
ramklov, tschuldigung, einfachIch hat mit seinem Hinweis recht! Ich ging davon aus, dass die Betriebsversammlung aus Platzgründen im eigenen Haus nicht möglich ist. Und grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen. Mona-Lisa
29.03.2006 um 06:50 Uhr
wir werden einen Raum innerhalb des Firmengeländes nehmen bestuhlung liefert ein Getränke Großhandel auch Colas Fanta Sprite Belegte Brötchen unser Kantinenfritze. Die Rechnungen gehen an die Geschäftsleitung wir werden sehen was dann passiert vielen dank ramklov
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