Wahlausschreiben - können Mitarbeiter einer anderen Konfession aus den Wahlen in einer kirchlichen Einrichtung ausgeschlossen werden?
Hallo, am Freitag kam meine Tochter zu mir und erzählte mir, dass sie auch Wahlen haben. Sie würden eine 11köpfige Mitarbeitervertretung wählen. Auf dem Wahlausschreiben würde stehen, dass muslimische Mitarbeiter kein Wahlrecht haben. Naja, was soll ich sagen, ich bin fast bis zur Decke gesprungen als ich das hörte. Man muß noch erwähnen, dass sie in einer Diakonie arbeitet, also einer kirchlichen Einrichtung. Auf ihre Frage, ob es einen Unterschied zwischen einer Mitarbeitervertretung und einem Betriebsrat gibt konnte ich nicht mit letzter Sicherheit antworten.
Das ist doch Diskriminierung oder kann das tatsächlich rechtlich in Ordnung sein Kann solch ein Wahlausschreiben angefochten werden.
Community-Antworten (13)
27.03.2006 um 14:54 Uhr
hallo p.g. da bin ich jetzt aber auch gespannt, ob ein Forumteilnehmer darauf eine Antwort weiss! Mir persönlich ist nur bekannt, dass z.B. in einer katholischen Einrichtung (Kindergarten) kein Personal eingestellt wird, das nicht dem selben Glauben angehört. Ich schliesse mich der Frage von p.g. an, Gruss Mona-Lisa
27.03.2006 um 15:15 Uhr
für die Wahlberechtigung ist nur die Beschäftigung am Wahltag maßgebend und das Lebensalter von 18 Jahren. Und wenn ich gewahlt werden will zusätzlich 6 Monate Betriebszugehörigkeit. Wenn der Arbeitgeber evtl. bei der einstellung nicht auf die (zulässige) Religionszugehörigkeit geachtet hat, ist das für die BR-Wahl nicht weiter zu berücksichtigen. Das Wahlausschreiben kann angefochten werden.
27.03.2006 um 15:21 Uhr
@ Norbert
lies doch erstmal die Frage,bevor du antwortest.
27.03.2006 um 15:21 Uhr
Hallo p.g. das verstösst gegen: Art. 3 GG Gleichheit aller Menschen (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
27.03.2006 um 15:39 Uhr
Hallo,
die Kirche scheint ihre eigenen Gesetze zu haben:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949678963/1242.html
Hier ein Urteil was ich gerade gefunden habe:
Der Arbeitnehmer erfüllt nicht die zu § 5 Abs. 1 Buchst. b) MVO genannten Voraussetzungen; er gehört keiner Kirche an, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) mitarbeitet.
27.03.2006 um 15:55 Uhr
so p.g. jetzt kannst wieder von der Decke runterkommen, dank DocPille wissen wir jetzt Bescheid, ob es uns in den Kram passt oder nicht. Gruss Mona-Lisa
27.03.2006 um 15:57 Uhr
Danke für die Antworten, der Link von DocPille ist sehr aufschlussreich. Auch wenn das Wahlausschreiben inhaltlich wohl in Ordnung ist, aufgeregt habe ich mich trotzdem tierisch. Gruß p.g.
27.03.2006 um 16:42 Uhr
Hallo,
das ist ja frech, Arbeitnehmer ist Arbeitnehmer. Und wenn sie wahlberechtigt sind, sind sie es - basta Da ist doch die Nationalität völlig aussen vor zu lassen!!!!!!
liebe Grüße floh
27.03.2006 um 17:04 Uhr
Also zu neudeutsch:
Neonationalsozialistischesgedankengutindenmantelderchristlichenglaubensgemeinschftgestelltunddasgrundgesetzerfolgreichumgangenesnischenrecht?
Schöner Wort ne? Aber ne sch..ß Einstellung!
27.03.2006 um 17:06 Uhr
floh, gib`s auf, sieh es doch einfach ein, die Kirche hat ihre eigenen Gesetze! Da kannst du noch so Purzelbäume schlagen, es ist einfach so. Gruss Mona-Lisa
27.03.2006 um 17:28 Uhr
die allgemeine aufregung zu dem thema ist ja verständlich, aber dabei sollte doch objektive sachlichkeit gewahrt werden !
@floh du hast nicht richtig gelesen ! muslime ist keine nationalität das ist eine glaubensrichtung !
@AO ist nur unsachlich !
der verein der lattengustelanbeter hat ja, vom gesetz gestützt noch unzählige andere "eigenartige" reglungen auf seiner seite. das ist nun mal so in einem land in dem statt und kirche von grundgesetz her "getrennt" sind hi-hi also nicht hadern, handeln !
27.03.2006 um 18:14 Uhr
Hi, mit so einer Resonanz hatte ich nicht gerechnet. Aber man könnte ja mit einer so unchristlichen Anschauung wie es die Kirche vormacht auch sagen: "mit euch will ich nichts mehr zu tun haben" und aus der Kirche austreten. Aber wollen wir mal die Katze im Sack lassen und uns nur darüber ärgern.
27.03.2006 um 20:48 Uhr
"Kirchens" sind Tendenzbetriebe, d.h. sie genießen besonderen Schutz und besondere Rechte! Im kirchlichen, caritativen Bereich wählen die Beschäftigten keinen BR nach BetrVG, sondern eine MAV (Mitarbeitervertretung) nach z. Bsp. der MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung) bei katholischen Dienstgebern. Muslime werden dort zwar nicht direkt benannt, wenn es um Wahlrecht geht; deren Ausschluß wird abgeleitet von z.B. der Präambel und weiteren Regelwerken. Scheint nicht ganz fair, aber wie eingangs erwähnt: Tendenzbetriebe!!!
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