Urlaub bei Auszubildenden, wenn sie übernommen werden?
Hab eine Frage bezüglich Übernahme von Auszubildenden:
Unsere Auszubildenden haben schon die Info bekommen, daß sie nach der übernommen werden. Wie sieht das jetzt mit dem Urlaub aus. Laut Chef sollen sie ihren Resturlaub für dieses Jahr nehmen, bevor der Übernahmevertrag anfängt. Dann hätten sie ja das ganze Jahr keinen Urlaub mehr. Ist das richtig?
Ist es nicht möglich, den Urlaub auf das Jahr aufzuteilen?
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Danke für Antwort.
Gruß Diana
Community-Antworten (1)
28.03.2006 um 13:06 Uhr
Hallo Diana,
ich gehe davon aus, das der Urlaubsanspruch aus dem Ausbildungsverhältnis gemeint ist, da dieser Vertrag ja endet und dann ein neuer Vertrag beginnt.
MfG Angi1
Verwandte Themen
§37 Abs.6 BetrVG - wiederholte Absage der Fortbildung durch AG
ÄlterIch bin als Lehrer an einem Bildungsträger tätig, neu im Betriebsrat und habe vor, ein Grundlagenseminar für Arbeitsrecht zu besuchen. Ein erster Terminvorschlag (Betriebsratsbeschluss liegt vor) wurd
Einstellung einer Auszubildenden
ÄlterAus Gerüchten haben wir als Betriebsratsmitglieder erfahren, dass unser Geschäftsführer ab dem 1. September eine Auszubildende beschäftigen möchte. Wir als Betriebsrat sind in keiner Form beteiligt wo
Aussperrung von zu übernehmenden Auszubildenden?
ÄlterHallo zusammen ! Habe bei mir in der Dienststelle ein Problem bei der Übernahme von Auszubildenden ! Erst war alles klar sie sollten Übernommen werden, es wurde auch ein Personalgespräch geführt a
Mißachtung des Tarifvertrages bei der Enlohnung (AT-Gehalt)
ÄlterIm Monatsgespräch bat uns der Arbeitgeber um eine Zustimmung zur Einstellung. Bei dem neuen Arbeitnehmer handelt es sich um einen Auszubildenden, der als Vertreter für einen anderen Arbeitnehmer (E
JAV Mitglied ist nicht Vertrauens würdig
ÄlterGuten Abend Ich habe da mal eine Frage In unserem Betrieb gibt es eine JAV und die ist ja dafür da um sich um die Probleme der Auszubildenden zu kümmern und sie zu unterstützen. Wir haben jedoch