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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub bei Auszubildenden, wenn sie übernommen werden?

D
diana
Jan 2018 bearbeitet

Hab eine Frage bezüglich Übernahme von Auszubildenden:

Unsere Auszubildenden haben schon die Info bekommen, daß sie nach der übernommen werden. Wie sieht das jetzt mit dem Urlaub aus. Laut Chef sollen sie ihren Resturlaub für dieses Jahr nehmen, bevor der Übernahmevertrag anfängt. Dann hätten sie ja das ganze Jahr keinen Urlaub mehr. Ist das richtig?

Ist es nicht möglich, den Urlaub auf das Jahr aufzuteilen?

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke für Antwort.

Gruß Diana

3.17601

Community-Antworten (1)

A
Angi1

28.03.2006 um 13:06 Uhr

Hallo Diana,

ich gehe davon aus, das der Urlaubsanspruch aus dem Ausbildungsverhältnis gemeint ist, da dieser Vertrag ja endet und dann ein neuer Vertrag beginnt.

MfG Angi1

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