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Feiertagsarbeit - was wenn die erzwungen werden soll?

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, die Betriebsleitung ist letzte Woche an uns heran getreten zwecks Ostern, 1.Mai und Pfingsten arbeiten. Grundsätzlich ist das auch okay, die Frage die sich uns nur stellt ist, das sofern die Feiertagsarbeit erzwungen werden soll doch eine Einreichung des Antrags 4 Wochen vorher stattfinden müßte. Zumindest hat das jeder hier irgendwann mal gehört aber keiner weiß genau wo es steht. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Dankeschön!

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

27.03.2006 um 11:37 Uhr

Hallo Nenyah,

die gesetzlichen Regelungen zu Sonn und Feiertagsarbeit findest Du im ArbZG ab § 9.

Ich verstehe nur nicht "erzwungen werden" und " Antrag 4 Wochen vorher"

Ihr signalisiert doch euer Einverständnis und wenn der BR zustimmt müssen die MA die Überstunden auch machen.

Der AG muß die Überstunden beim Gewerbeaufsichtsamt beantragen. Meinst Du dies mit " Antrag 4 Wochen vorher" oder den Antrag auf Überstunden beim Betriebsrat, da sehe ich aber keine 4 Wochenfrist als vorgegeben.

MfG Angi1

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