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Einsicht in die Wahlunterlagen durch Geschäftsleitung???

V
Veilchen
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten letzten Donnerstag unsere BR-Wahl. Nun möchte die Geschäftsleitung Einsicht in die Wahlunterlagen nehmen.

Was müssen wir denen zeigen und was dürfen diese Leute nicht sehen?

  • Stimmzettel ?
  • Briefwählerverzeichnis ?
  • Protokolle des Wahlvorstandes ?
  • Namen der Personen, die gewählt haben ? (sicher nicht!)
2.96201

Community-Antworten (1)

D
DocPille

27.03.2006 um 08:26 Uhr

Guten Morgen,

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die vom Betriebsrat aufbewahrten Wahlakten der Betriebsratswahl erstreckt sich nicht auf Bestandteile der Wahlakten, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner wahlberechtigter Arbeitnehmer zulassen. Die Einsichtnahme in derartige Unterlagen ist nur zulässig, wenn gerade dies zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl erforderlich ist. Diesen Anspruch hat der Arbeitgeber begründet darzulegen.

http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_121

Das ist ein aktuelles Urteil aus 2005

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