Erstellt am 26.03.2006 um 00:17 Uhr von Ramses II
migo,
was wurde denn konkret abgemahnt?
Erstellt am 26.03.2006 um 10:29 Uhr von DiDre
Hallo migo,
aus meiner Sicht ist die Abmahnung komplett fehl am Platze und das Gremium BR sollte das auch so dem Arbeitgeber über ausdrücken und die Abmahnung löschen lassen.
Betriebsratsarbeit ist wichtiger als die vertragliche Arbeit - darüber gibt es auch Gesetzesurteile. Wann du deine BR-Arbeit ausführst, wie und wieviel Zeit du dafür brauchst leigt in deinem Ermessen und kann dir nicht diktiert werden!
Sollte es dein AG nicht einsehen - vors Gericht ziehen und ihm dort durch den Richter auf seine Patschhändchen hauen lassen!
Erstellt am 26.03.2006 um 11:25 Uhr von Mona-Lisa
hallo migo,
es wäre vielleicht wirklich wichtig zu erfahren, warum du abgemahnt wurdest.
Eine Möglichkeit wäre, dass du sogenannte "Interna`s", die einer gewissen Schweigepflicht unterliegen (im Rahmen deiner Tätigkeit) weitergeleitet hast.
Solche Info`s sind für den BR oft wichtig, sollten dann aber unter 4 Augen weitergeleitet werden.
Ansonsten, wie DiDre schreibt.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 26.03.2006 um 14:16 Uhr von Fayence
DiDre,
tut mir leid, aber es ziemlicher Quark, was Du da schreibst.
Migo hat doch offensichtlich kein Zeitproblem bzgl. seiner BR-Tätigkeit. Es geht um die Weiterleitung einer Information an den BR, welche er im Zuge seiner arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit erhalten hat.
Mona-Lisa, daher ist es nicht nur "vielleicht wichtig", welches "Vergehen" seitens des AG abgemahnt wurde.
Übrigens ist gerade eine Abmahnung nicht wirklich das, für was man sie manchesmal hält!
Gruß
Fayence
Erstellt am 26.03.2006 um 14:48 Uhr von w-j-l
"Übrigens ist gerade eine Abmahnung nicht wirklich das, für was man sie manchesmal hält!"
Richtig Fayence.
@ migo,
kläre uns doch dringend mal genau auf, was abgemahnt wurde.
Wenn es wirklich die Weitergabe von Interna Deiner sonstigen Arbeit waren, dann wäre es beim nächsten Mal evtl. Sache des BR diese Info (die Du nur aus Deiner Arbeit kennst) "offiziell" beim AG anzufordern, sofern sie dem BR zusteht.
Meine Empfehlung (auf Basis der aktuellen Interpretation der Sache):
lass die Abmahnung wo sie ist. Schreib ggf. eine Gegendarstellung, gibt sie dem BR schriftlich zur Kenntnis. Sorge durch Dein Verhaltne dafür, dass Du (sofern berechtigt) in gleicher Sache nicht mehr abgemahnt werden kannst.
Dann ist die Abmahnung spätestens in 2-3 Jahren wieder raus aus Deiner Personalakte.
Gewürdigt wird sie sowieso nur, wenn ein Gericht über eine personelle Angelegenheit zu Deiner Person zu befinden hat.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 27.03.2006 um 07:20 Uhr von bernd
Hallo migo,
verfahre so wie w-j-l es geschrieben hat.
Meine Sicht ist diese: Es gibt für den Betriebsrat keine Geheimnisse. Wenn er denn nicht durch den AG informiert wird, beschafft er sich halt die Infos direkt.
Schreib die Gegendarstellung und verfahre ansonsten genau so weiter wie bisher. Der BR sollte Dich aber sehr wohl unterstützen und dem AG ein paar entsprechende Worte in Richtung "Behinderung von BR-Arbeit" sagen.
bernd
Erstellt am 27.03.2006 um 15:25 Uhr von w-j-l
@ bernd,
ganz so einfach ist es nicht wie Du es darstellst:
"Es gibt für den Betriebsrat keine Geheimnisse."
Die gibt es aus Arbeitgebersicht sehr wohl und auch berechtigter Weise, und je nach dem an welcher Stelle migo sitzt kann es durchaus zu Interessenskonflikten kommen.
Erstellt am 27.03.2006 um 19:14 Uhr von Kölner
Bevor ich mir den Inhalt dieser Abmahnung zu Gemüte führen würde, erschlösse ich mir zunächst den Sinn und die "ernsthaften" Konsequenzen einer solchen Abmahnung für einen BR.
:-))
Erstellt am 27.03.2006 um 19:25 Uhr von migo
Also, die Abmahnung beruht auf dem Sachverhalt, dass ich eine mail an BR weiterleitete, die Infos bzgl geplanter Versetzungen enthielt. Wir/BR brauchten die Info zwecks Einstweiliger Verfügung. Der AG hatte um vertraulichen Umgang mit der Info gebeten, was sich m E auf betroffene MAs bezog. Mein Vorgesetzter bekam Stess wg der Einstweiligen und gibt diesen Stress nun an mich weiter. Ich möchte die Abmahnung gerne aus PA entfernt haben...
Erstellt am 27.03.2006 um 21:51 Uhr von w-j-l
Ich weiß immer noch nicht, in welcher Funktion Du Kenntnis von dieser email bekommen hast.
Wenn Du sie als BR-Mitglied bekommen hast, dann war die Weitergabe legitim.
Wenn Du sie bekommen hast z.B. in Funktion eines Personalsachbearbeiters, dann wäre z.B. ein korrekter Weg gewesen, den AG aufzufordern, mit dem BR im Rahmen der Personalplanung darüber zu beraten, bzw. diese Info offiziell anzufordern.
Es ist allerdings auch reichlich ungeschickt (sofern es so war) wenn Vorgesetzte ihren "internen" email-Verkehr zur "Diskussion auf AG-Seite" über Deinen Email-account leiten.
Erstellt am 30.03.2006 um 23:35 Uhr von Eumel
Hallo Migo,
der Betriebsrat ist kein Geheimrat!
Nicht alles was vom AG als Geheim oder Vertraulich bezeichnet wird ist es auch tatsächlich. Würde man dieser häufig fälschlich von AG-Seite verbreiteten Meinung folgen, wäre eine effiziente BR-Arbeit unmöglich.
Etwas anderes ist es, wenn z.B. im Wirtschaftsausschuss, Dinge besprochen werden die möglicherweise für ie Mitbewerber interessant sein könnten. Im Protokoll der entsprechenden WA-Sitzung sollte dann aber explizit stehen, dass Seitens des AG die Einhaltung der Vertraulichkeit gefordert und begründet wurde. Besondere Vorsicht ist immer mit persönlichen Daten geboten (Stichwort Personalabteilung), wobei wir nun bei Thema Datenschutz sind.
Für mich stellt sich eher die Frage wie der AG an diese Mail gekommen ist! Ist er illegal daran gekommen besteht ein sogenanntes Verwertungverbot, eine darauf basieren Abmahnung wäre ohnehin ungültig.
Als "Retourkutsche" solltet ihr prüfen ob möglicherweise ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis und/oder das Datenschutzgesetz vorliegt. Das wäre gegen den AG (oder den MA) der sich unrechtmäßig Kenntnis verschafft hat, eie Möglichkeit eine"Duftmarke" zusetzen.
Tip: Ihr solltet dem AG die strafrechtliche Relevanz zwar deutlich machen, aber (vorerst) nicht strafrechtlich gegen ihn vorgehen, sondern erstmal eine schriftliche Entschuldigung fordern und, falls das abgelehnt wird, mit der Einigungsstelle drohen. Da könnte etwa so aussehen:
Beschluss des BR:
Der Mitarbeiter "Du" hat sich am xx.xx.2006 mündlich und am xx.xx.2006 schriftlich beim Betriebsrat gemäß § 84 BetrVG beschwert.
Die Beschwerde richtet sich gegen: "Name"
Der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am xx.xx.2006 beschlossen, dass die Beschwerde berechtigt ist und fordert binnen einer Woche Abhilfe durch folgende Maßnahmen:
1. Schriftliche Entschuldigung von "Name" bei "Dir"
2. Vorlage einer Erklärung, dass durch die Kenntnisnahme des Inhalts der Mail von "Dir" an den Betriebsrat vom xx.xx.2006, keine Nachteile erfolgen.
Seitens des Betriebsrats wird die Beschwerde gemäß § 85.1 und unter Hinweis auf § 85.2, § 84.1 und § 84.2 hiermit an die Geschäftsleitung zwecks unverzüglicher Abhilfe übergeben.
Gegenstand der Beschwerde
Gegenstand der Beschwerde sind die gegen "Dich" zu unrecht ausgesprochene Abmahnung vom xx.xx.2006.
Überprüfung der Beschwerde
Sollte innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Beschlusses bei der Geschäftsleitung keine Einigung bezüglich dieser Beschwerde und ihrer Abhilfe erzielt werden, ruft der Betriebsrat die Einigungsstelle an. Vorsitzender der Einigungsstelle soll Arbeitsrichter/in xxxx, Arbeitsgericht xxxx, ersatzweise Arbeitsrichter YYYY, Arbeitsgericht YYYY sein. Für jede Seite schlagen wir drei Beisitzer vor.
Das funktioniert in der Regel, denn kein AG will sich lächerlich machen - und immer vermeiden das sowas öffentlich werden kann.
Erstellt am 31.03.2006 um 00:05 Uhr von Kölner
@Eumel
Was für einmalige Lektion in Sachen "völlig am Thema vorbeigeredet und zudem noch Mist erzählt".
Einigungsstelle anrufen bei einer Abmahnung...tsetsetse!
Erstellt am 31.03.2006 um 00:37 Uhr von Ramses II
"Für mich stellt sich eher die Frage wie der AG an diese Mail gekommen ist!"
Zum Einen ist die Frage ob der AG überhaupt an die E-Mail "gekommen" sein muss und zum Anderen würdest Du sicherlich staunen welche Wege E-Mails manches Mal nehmen
"Als 'Retourkutsche' solltet ihr prüfen ob möglicherweise ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis und/oder das Datenschutzgesetz vorliegt. Das wäre gegen den AG (oder den MA) der sich unrechtmäßig Kenntnis verschafft hat, eie Möglichkeit eine 'Duftmarke' zusetzen. "
Du meinst also wirklich dass bei migo im Betrieb die E-Mails ausgedruckt, in einen Briefumschlag gesteckt und dann versandt werden? Oder wie willst Du hier eine Verletzung des Briefgeheimnisses konstruieren?
Gegen welchen Paragraphen des BDSG könnte der AG denn hier verstossen haben?
" Ihr solltet dem AG die strafrechtliche Relevanz zwar deutlich machen, aber (vorerst) nicht strafrechtlich gegen ihn vorgehen,"
Naja, diese "strafrechtliche Relevanz" würde ich gegenüber dem Arbeitgeber vorerst verschweigen. Sonst bist Du noch wegen fahrlässiger Tötung dran, nämlich dann wenn sich der Arbeitgeber deshalb totlacht.
Was hat denn in Deiner Argumentation der § 84 zu suchen?
Insgesamt muss ich diesem "Schreiben" konstatieren dass dieser Betriebsrat sich vor allem in der Selbstdarstellung übt und nur wenig Interesse an einer Klärung hat.
Ein kleines Problem könnten wir jetzt noch damit bekommen dass die Entfernung einer Abmahnung (und das soll hier vermutlich erreicht werden) ein Rechtsanspruch sein könnte...
Kleiner Tipp an Eumels Betriebsrat: Erst miteinander reden und nicht solche Schreiben verschicken. Sonst staunt man, wer sich lächerlich macht.
Erstellt am 31.03.2006 um 00:41 Uhr von Kölner
Das war aber recht harmlos, Ramses II