Probleme mit Personenwahl
Wir haben im Wahlvorstand uns für eine Personenwahl entschieden (nach § 14 a Abs 5 BetrVG 51-100 Beschäftigte). Das Wahlausschreiben ist bereits erlassen. Kann diese Betriebsratswahl trotzdem durchgeführt werden, obwohl die Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Wahlvorstand vor dem Erlass des Wahlausschreibens nicht vorlag? Kann diese Vereinbarung nachgereicht werden? Wenn nicht, sind dann Listenwahlen erforderlich? Muss ein neues Wahlausschreiben erfolgen?
Community-Antworten (2)
25.03.2006 um 09:53 Uhr
Hallo baer, was für eine Vereinbarung? Mona-Lisa
25.03.2006 um 12:31 Uhr
Guten Morgen baer, da habt Ihr ein Problem und zwar ein erhebliches!
Warum, wird Dir nach den Orientierungsätzen im u.g. Urteil wie Schuppen von den Augen fallen!
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2004_051
Gruß Fayence
P.S. Hier noch das "Original"
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