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Mitbestimmung bei Änderung des Schichtsystems - muss der BR schriftlich informiert werden?

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Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns soll ein Schichtsystem geändert werden (kurzfristiger Aufbau einer 4. Schicht (vorübergehend), bisher 3 Schichten). Muß der BR zur Wahrung seiner MBR gem 87/1 Nr.2 schriftlich informiert werden? AG ist der Meinung, mündliche Info reicht...

Danke für Eure Antworten und schönes Wochenende Dirk

3.23004

Community-Antworten (4)

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Rollie

24.03.2006 um 18:03 Uhr

Ich bin auch der Meinung, das eine mündliche Info reicht, es ist ja nur eine Info über die geplante Änderung, damit ist ja noch nichts entschieden. Im Zweifelsfall hat der AG das Problem, nachzuweisen, das er die Mitbestimmung des BR's eingeholt hat.

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Dirk

24.03.2006 um 18:15 Uhr

Danke Rollie ich vergaß, zu erwähnen - wir haben Freitag abend und ab Sonntag-Nacht soll das 4-Schicht-System gelten.... mfg Dirk

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Rollie

24.03.2006 um 18:21 Uhr

Das hängt vom Rückrat des Betriebsrats ab. Hier wäre ja ggf. auch zu beachten, ob z.B. Genehmigung von der Gewerbeaufsicht notwendig wäre, tarifliche Bestimmungen über Schichtwechsel, daraus resultierende Mehrarbeit der Mitarbeiter und deren ev. notwendigen Genehmigung.

Wann will man eigentlich die betroffenen Mitarbeiter informieren ?

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DiDre

24.03.2006 um 19:37 Uhr

Wieso eigentlich nur informieren? Der BR ist doch bei der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig.

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