Mitbestimmung bei Änderung des Schichtsystems - muss der BR schriftlich informiert werden?
Hallo zusammen, bei uns soll ein Schichtsystem geändert werden (kurzfristiger Aufbau einer 4. Schicht (vorübergehend), bisher 3 Schichten). Muß der BR zur Wahrung seiner MBR gem 87/1 Nr.2 schriftlich informiert werden? AG ist der Meinung, mündliche Info reicht...
Danke für Eure Antworten und schönes Wochenende Dirk
Community-Antworten (4)
24.03.2006 um 18:03 Uhr
Ich bin auch der Meinung, das eine mündliche Info reicht, es ist ja nur eine Info über die geplante Änderung, damit ist ja noch nichts entschieden. Im Zweifelsfall hat der AG das Problem, nachzuweisen, das er die Mitbestimmung des BR's eingeholt hat.
24.03.2006 um 18:15 Uhr
Danke Rollie ich vergaß, zu erwähnen - wir haben Freitag abend und ab Sonntag-Nacht soll das 4-Schicht-System gelten.... mfg Dirk
24.03.2006 um 18:21 Uhr
Das hängt vom Rückrat des Betriebsrats ab. Hier wäre ja ggf. auch zu beachten, ob z.B. Genehmigung von der Gewerbeaufsicht notwendig wäre, tarifliche Bestimmungen über Schichtwechsel, daraus resultierende Mehrarbeit der Mitarbeiter und deren ev. notwendigen Genehmigung.
Wann will man eigentlich die betroffenen Mitarbeiter informieren ?
24.03.2006 um 19:37 Uhr
Wieso eigentlich nur informieren? Der BR ist doch bei der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig.
Verwandte Themen
Umstellung auf ein neues Schichtsystem
ÄlterHallo, In meinem Betrieb möchte seit längerer Zeit der Betriebsleiter ein anderes Schichtsystem einführen. Dies wird aber von 99% der Mitarbeiter die in diesem System arbeiten abgelehnt. Es wurde ein
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Änderung im den neuen Arbeitsverträge
ÄlterGuten Morgen Zusammen Der AG möchte in den zukünftigen Arbeitsverträge die Wochenarbeit ändern. Zur Zeit steht in den Arbeitsverträge unter Wochenarbeit: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich wie folgt
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Änderung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo zusammen, mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte. Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht un