W.A.F. LogoSeminare

Auslaufen des Arbeitsvertrags

T
Teresa77
Mai 2018 bearbeitet

Hallo,

Wie in der Überschrift geschrieben läuft mein AV bald aus und ich soll nicht entfristet werden. Die Perso. Chefin sagte mir das es am Umsatz liegen würde. Da ich aber eine wichtige Position im Geschäft habe und es auch eher besser läuft als bei meiner Anstellung habe ich mich an die Besitzer gewendet. Diese wussten von nichts und es hat sich herausgestellt das die Dame ein persönliches Problem mit mir hat.

Nun aber zu den Fakten: Ich habe genau 12 Monate als Minijobber dort gearbeitet und wurde danach fest angestellt mit einem AV der auf 21 Monate befristet ist.

Da ich also schon vor der Festanstellung dort gearbeitet habe weiß ich nicht ob die Befristung rechtens ist. Und wenn Ja, ob ich dagegen angehen kann falls ich nicht weiter beschäftigt werde aus einem rein persönlichen Grund.

So weit ich weiß gibt es keinen Sachgrund, es steht nichts im AV.

44404

Community-Antworten (4)

O
Ostseeküste

03.05.2018 um 04:00 Uhr

Schau mal in das TzBfG § 14 Abs. 2 - das eine sachgrundlose Befristung dann nicht möglich ist,wenn zuvor mit demselben Arbeitgeber bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

K
krambambuli

03.05.2018 um 09:44 Uhr

Der Weg zum Anwalt lohnt allemal.

C
Catweazle

03.05.2018 um 13:33 Uhr

Den Weg zum Anwalt würde ich mir ohne Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft überlegen. Die Kosten bei einem Vergleich werden wahrscheinlich höher sein als die zu erwartende Abfindung. Vor allem wenn der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Der kostengünstigste Weg sollte eine Entfristungsklage innerhalb drei Wochen nach dem Ende der Befristung ohne Anwalt sein. Die Rechtshilfestellen der Arbeitsgerichte helfen bei der Formulierung der Klageschrift.

G
ganther

04.05.2018 um 02:15 Uhr

ist eine Befristung mit oder ohne Sachgrund? Das wäre schon wichtig zu wissen

Ihre Antwort