Folgende Frage:
Nach dem Auslaufen eines Befristeten Arbeitsvertrags wird ein Mitarbeiter wieder eingestellt, diesmal versäumt die Firma aber einen neuen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Im Moment existiert kein Arbeitsvertrag.
Welche Regelung tritt hier nun in Kraft, gilt das alte Vertragswerk weiterhin nur mit dem Unterschied dass der MA jetzt unbefristet Beschäftigt ist, oder wird ein für diese Branche übliche Tarifvertragswerk angewandt.
Auch wenn dieser MA nur im Teildienst bzw. wenig Stunden beschäftigt wird ca. 80-120 Std./mtl.