Beschäftigung eines Freelancers - MBR nach § 99?
Es gibt ein Projekt, das beim Kunden "vor Ort" abzuarbeiten ist. Der Kollege, der dort bislang eingesetzt war, ist ausgeschieden. Nun will unser Chef keinen anderen Kollegen zum Kunden schicken, sondern eine Honorarkraft ("Ich-AG"). Fällt die Beschäftigung des Freelancers unter das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG?
Community-Antworten (2)
24.03.2006 um 14:40 Uhr
Hallo Betriebsrat, laut Fitting Rn 18 zum § 99 BetrVG fällt dieser Freelancer unter das MBR.
24.03.2006 um 23:54 Uhr
pit47,
das steht so bestimmt nicht im Fitting!
Betriebsrat,
das hängt davon ab ob es sich um einen echten Werk- bzw. selbständigen Dienstvertrag handelt, oder um ein arbeitnehmerähnlichen Arbeitsvertrag.
Wichtig ist hierbei ob der Freelancer direkte Weisungen erhält, oder ob er einen Auftrag erhalten hat und die Umsetzung in seiner eigenen Entscheidungskompetenz liegt.
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