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Warnstreik - muss der Arbeitgeber die ausgefallene Zeit bezahlen?

B
bäumchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Betrieb findet am Mittwoch den 29.3.06 ein Warnstreik statt. Wir verlassen den Betrieb nicht.

Muss der AG die ausfallende Zeit, bzw. den Warnstreik bezahlen?

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

24.03.2006 um 12:00 Uhr

Wer organisiert den Streik bzw. wer ruft dazu auf ? Im Falle einer gewerkschaftlich organisierten Veranstaltung dürften die aufgerufenen organisierten Mitarbeiter ihren Ausfall aus der Streikkasse bezahlt bekommen, hier würde ich den zuständigen Gewerkschaftssekretär bzw. den Initiator darauf ansprechen.

Nichtorganisierte Mitarbeiter dürften an der Veranstaltung wohl als Freizeitvergnügen teilnehmen, es wäre ja auch nicht unbedingt nachvollziehbar, keine Gewerkschaftsbeiträge zahlen zu wollen, aber die ausgefallene Zeit bezahlt zu bekommen.

Nicht organisierte Mitarbeiter sollten zudem prüfen, in wie weit sie an einem Streik teilnehmen dürften, ohne das es als unorganisierte Arbeitsverweigerung hingestellt wird.

H
Hirnixxl

24.03.2006 um 12:04 Uhr

Hallo bäumchen,

hört sich so an, als Streikbrecher Hilfe brauchen. Sorry. Eigentlich ganz einfach. Wer arbeitet bekommt Geld und wer streikt bekommt kein Geld, jedenfalls vom AG. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung, vorausgesetzt es ist kein wilder Streik.

Gruß Hrinixxl

E
eriline

24.03.2006 um 13:02 Uhr

Bei einem Warnstreik gibt es weder Geld vom Arbeitgeber noch von der Gewerkschaft

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