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Warnstreik - muss BR den AG bei einem Warnstreik der IGM unterrichten über den Zeitpunkt des Streiks?

S
springer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ich BR in einem Unternehmen und möchte wissen ob ich den AG bei einem Warnstreik der IGM unterrichten muss über den Zeitpunkt des Streik.

das ist die Mail vom AG mit einem gewissen Grad der Enttäuschung mussten wir gestern leider die Erfahrung machen, dass die IG Metall zu einem 3,5 stündigen Warnstreik aufgerufen hat.

In der Zeit, in denen ..... und ....... als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des BR tätig war, haben wir uns rechtzeitig über geplante Arbeitskampfmaßnahmen der IG Metall einschließlich der genauen Maßnahme sowie Zeitrahmen verständigt und bei Bedarf Maßnahmen zur Aufrechterhaltung wichtiger Betriebseinrichtungen getroffen. Wir würden es begrüßen, wenn wir auch mit dem neuen BR eine ähnliche Zusammenarbeit pflegen können, anderenfalls werden wir uns alternative Maßnahmen zur Abwehr von negativen Einflüssen durch ungeplante Arbeitsniederlegungen überlegen müssen.

Kann er etwas gegen den BR unternehmen ????

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Community-Antworten (2)

L
Laffo

08.11.2008 um 14:27 Uhr

Hallo springer,

hat der BR etwas falsch gemacht? So wie du das hier schilderst sicherlich nicht. Der BR hat nicht zum Warnstreik aufgerufen sondern die Gewerkschaft, da nur sie das darf.Was wäre, wenn kein BRM Mitglied der Gewerkschaft ist & somit der BR keine Info über Warnstreiks hat? Euer AG sollte sich in dieser Angelegenheit an die GEW wenden & wenn ihr den AG vor einem Warnstreik 1 h vorher informiert, wie in unserer Vergangenheit, reicht das allemal.

S
springer

08.11.2008 um 16:43 Uhr

Danke laffo Ich bin der gleichen Meinung. Wir als BR dürfen nicht zum Streik aufrufen. Selbst wenn es jetzt zum Streik kommt können und dürfen wir nicht eine Notbesetzung mit dem AG beraten

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