GBR Abgesandte - wieviele müssen je BR gewählt werden?
Hallo Liebes Forum, ich habe eine dringende Frage. Wie sieht es aus? Wir sind ein fünf - Köpfiger BR ,wieviel Abgeordnete zum GBR müssen gewählt werden? 2 ABgesandte!!!! Aber wieviel Stellvertreter?Müssen es auch zwei sein? Es wäre toll wenn Ihr so schnell wie möglich Antwortet! Am besten mit § oder Fitting. Ich bedanke mich im voraus. Schneewittchen
Community-Antworten (2)
23.03.2006 um 23:05 Uhr
Hallo Schneewittchen, nach Gesetz entsendet ihr (§47 BetrVG scheinst Du ja gefunden zu haben) 2 Delegierte, soweit bei euch weder durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist. Stellvertreter können benannt werden, müssen aber nicht. Stellvertretung ist nur relevant für die regelmässigen GBR-Sitzungen. Soweit ein GBR-Delegierter Aufgaben im GBR übernimmt, so kann er in dieser Funktion nicht durch die betrieblichen Stellvertreter ersetzt werden, sondern nur durch die GBR-seitig gewählten Stellvertreter.
Bei uns bestünde der reguläre GBR aus über 100 Personen. Deshalb wollte unser AG eine Vereinbarung zur Verkleinerung gemäß §47(5). Diese sieht so aus, dass jeder Betrieb einen Delegierten entsendet.
23.03.2006 um 23:09 Uhr
hallo Schneewittchen, laut § 47 Abs. 3 BetrVG muss pro GBR - Nase mindestens 1 Ersatzmitglied bestellt werden und die Reihenfolge des Nachrückens muss auch festgelegt werden. Also 2 plus 2. Gruss Mona-Lisa
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