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In die JAV als Nachrücker?

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focus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns herrscht folgende Situation in der JAV. Ein Kandidat hört auf und es soll ein Nachrücker einspringen. Die Nachrücker haben mitlerweile jedoch alle ausgelernt. Ich habe jetzt noch 2,5 Monate Ausbildungszeit und soll von Nachrückerplatz 9 jetzt direkt in die JAV nachrücken. Die Amtsperiode beträgt noch sieben Monate. Ist es überhaupt möglich das ich noch nachrücke und habe ich dann das Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

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Community-Antworten (4)

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pit47

24.03.2006 um 08:17 Uhr

Hallo focus, als Nachrücker gilt für dich dann der § 78a BetrVG.

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rainbow1979

24.03.2006 um 10:35 Uhr

Hallo!

Also man kann dich nicht einfach vorziehen - es rutscht der nächste nach, egal ob schon ausgelernt oder nicht!

Außer, es würde etwas mit der Minderheitenquote sich verändern - es scheidet ein Mann aus - und es müßte zwecks Quote wieder einer rein und die nächsten Nachrücker wären alles Mädels (oder alles umgekehrt!)

LG rainbow1979

I
Icetea

04.04.2006 um 21:39 Uhr

Hallo focus

also soweit Ich jetzt informiert bin hat das Auslernen nichts mit der Mitgliederschaft in der JAV zu tun. Solang die Nachrücker das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würde ich keinen Grund sehen jemanden vorzuziehen.

Bitte sagt mir wenn ich mich jetzt da irre.

lg

F
Fayence

05.04.2006 um 00:11 Uhr

Hallo Zusammen,

ein Ersatzmitglied welches das 25. Lebensjahr nach der Wahl aber vor Amtsantritt vollendet, rückt nicht nach.

Massgeblich für die Wählbarkeit als JAV ist das Alter und nicht der Ausbildungsstand.

Im Falle einer Listenwahl rückt ein Ersatzmitglied der Liste nach. Im Falle einer Persönlichkeitswahl, das Ersatzmitglied mit der nächst höchsten Stimmenzahl.

Der etwaige Sitzanspruch des Minderheitengeschlechts muss natürlich gewahrt bleiben.

Azubis, welche als BR oder JAV engagiert sind, können/müssen dem AG ihren Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende mitteilen. Von alleine passiert hier nichts. Der Arbeitgeber kann sich dann jedoch noch "wehren". Ist aber ein anderes Thema.

Gruß Fayence

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