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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

zweite Frage zur Versetzung - wann kann der Arbeitgeber versetzen?

G
Gevatter
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin (auch BR) soll in eine völlig andere Abteilung versetzt werden. Die Kollegin hat in unserem Haus gelernt und bekam nach Abschluß der Ausbildung einen "Springervertrag". Nun arbeitet diese Kollegin schon seit 5 Jahren in der Spielwarenabteilung. Kann der AG die Kollegin versetzen ? Wir hatten heute Sitzung, konnten die Frage aber nicht klären.

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Community-Antworten (5)

D
DocPille

23.03.2006 um 18:30 Uhr

,Springervertrag'

dazu müsste man wissen was da drinnen steht.

Vielleicht sowas wie: Ist in jeder Abteilung unseres Hauses einsetzbar.??

Dann habt ihr schlechte karten

G
Gevatter

23.03.2006 um 18:39 Uhr

Ich danke dir nochmal. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich meine wenn ein MA länger als 2 Jahre ausschließlich in einer Abteilung gearbeitet hat, gilt er dieser Abteilung als zugehörig. Bin mir aber nicht sicher.

A
Akira

23.03.2006 um 22:26 Uhr

Hallo Gevatter. Der Arbeitgeber hat die Versetzung zu begründen. Volgender Link hilft Dir da bestimmt weiter: http://www.ra-kotz.de/versetzung1.htm

G
Gevatter

24.03.2006 um 08:36 Uhr

Ich danke dir Akira.

B
Barbara

24.03.2006 um 13:29 Uhr

Hallo

Falls die Versetzung zum Verlust des BR- Mandats führt, darf der BR die Zustimmung verweigern.

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