Erstellt am 23.03.2006 um 17:30 Uhr von DocPille
,Springervertrag'
dazu müsste man wissen was da drinnen steht.
Vielleicht sowas wie: Ist in jeder Abteilung unseres Hauses einsetzbar.??
Dann habt ihr schlechte karten
Erstellt am 23.03.2006 um 17:39 Uhr von Gevatter
Ich danke dir nochmal. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich meine wenn ein MA länger als 2 Jahre ausschließlich in einer Abteilung gearbeitet hat, gilt er dieser Abteilung als zugehörig. Bin mir aber nicht sicher.
Erstellt am 23.03.2006 um 21:26 Uhr von Akira
Hallo Gevatter.
Der Arbeitgeber hat die Versetzung zu begründen.
Volgender Link hilft Dir da bestimmt weiter:
http://www.ra-kotz.de/versetzung1.htm
Erstellt am 24.03.2006 um 07:36 Uhr von Gevatter
Erstellt am 24.03.2006 um 12:29 Uhr von Barbara
Hallo
Falls die Versetzung zum Verlust des BR- Mandats führt, darf der BR die Zustimmung verweigern.