Erstellt am 23.03.2006 um 14:58 Uhr von DocPille
Nicht angenommen,bei 7 stimmen,mindestens 4 ja
Erstellt am 24.03.2006 um 16:13 Uhr von Zweimal-Gucker
Einer der Klassiker schlechthin, mit dem man gerne auf die Nase fällt:
Das Gesetz ggf. 2 x lesen (erleichtert zumindest ab und zu die Rechtsfindung ungemein ;-)) )
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
D.h. mindestens die Hälfte muss anwesend sein (eine Voraussetzung) und dann auch noch mit der Mehrheit der Stimmen dieser Anwesenden (zweite Voraussetzung).
vgl. z.B. Fitting (habe gerade nur 21. Aufl. zur Hand) §33 RZ 33 "Da jedoch die Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden BRMitgl. für den Beschluss stimmen muss, wirkt sich die Stimmenthaltung eines BRMitgl. als Ablehnung aus". Mit anderen Worten: Enthaltung = keine Zustimmung = Ablehnung
15 köpf BR, 11 BRMitgl. anwesend: Beschluss 5 dafür, 4 dagegen, 2 Enthaltungen => abgelehnt mit 5 zu (4 + 2) = 6 Stimmen