Erstellt am 23.03.2006 um 14:42 Uhr von rainerzwo
1. wer zum wahltag angestellt ist, wählt mit (also auch gekündigte und neueinstellungen).
2. Elternzeit -- frage gebe ich weiter
Erstellt am 23.03.2006 um 14:51 Uhr von DocPille
Bis zum 30.06.2066 ist ja noch lang hin..(war nur ein Spass)
Sowie rainerzwo geschrieben hat,und als zusatz in elternzeit befindliche dürfen auch wählen,und sind sogar wählbar
Erstellt am 23.03.2006 um 14:52 Uhr von merlin
Wenn die "Neuen" am Wahltag über 18 sind, dürfen sie wählen, aber noch nicht gewählt werden. Die Gekündigten dürfen wählen, da sie ja am Wahltag noch im Betrieb beschäftigt sind, bzgl. des "Gewähltwerdens" bin ich mir nicht sicher, ... Den Damen und Herren in Elternzeit ist Briefwahl zu ermöglichen, zudem können sie gewählt werden, sofern sie die Kriterien dafür erfüllen
Erstellt am 23.03.2006 um 14:58 Uhr von Mona-Lisa
hallo loewin51,
die Wählerliste immer auf dem laufenden halten! Die Neueinstellungen eintragen (lassen). Wählen dürfen sie.
Mitarbeiter, die sich in Elternzeit befinden, Briefwahl zuschicken (Langzeitkranke, usw. nicht vergessen!) Inaktive Mitarbeiter sind wahlberechtigt. Die KollegInnen die gekündigt sind, gehören am Wahltag immer noch zur Belegschaft, und können ebenfalls wählen. Sollten sie freigestellt sein, ebenfalls Briebwahl zuschicken.
Gruss Mona-Lisa