Betriebsteile - wann können die getrennt wählen?
Hallo, es ist uns klar zu wecher Anzahl von Betriebsräten dies führt, in der letzten Wahlperiode wurde es auch so gehandhabt, dass 2 BR für die beiden Betriebsstätten gewählt wurden, allerdings hatten wir zu der Zeit mehr als 100 Mitarbeiter, sodass es ingesamt nur ein Betriebsratsmitglied mehr war. Jetzt hat sich unsere GL eingeschaltet und uns als Wahlvorstand gewarnt, dass die Wahl anfechtbar wäre, wenn wir das mit den 2 Betriebsteilen weiter so Handhaben würden, da dies gesetzlich nicht zulässig sei lt. seinem Rechtanwalt.
Community-Antworten (1)
23.03.2006 um 15:45 Uhr
tja nu, das fängt ja gut an. Offenbar benötigt ihr als WV juristische Beratung (die der AG zu zahlen hat)....ihr seid doch bestrebt, das wirklich alles richtig zu machen - da wird euch wohl nix anderes übrig bleiben..
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