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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufzeichnung von täglichen Arbeitsleistungen

S
sandmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage von mir:

Darf der Vorgesetzte fordern, dass ein Kollege (alle anderen Kollegen in der Abteilung nicht) eine komplette Aufzeichnung seiner täglichen Arbeitsleistung führen muss und täglich auf den Vorgesetzten zubringen muss? Ich habe das Gefühl, dass ihn der Vorgesetzter schon seit längerer Zeit "auf den Kieker" hat. Darf er das, während er für alle anderen Kollegen eine solche Aufzeichnung nicht verlangt? Haben wir dort eine Mitsprache als BR? Die Aufzeichnungen sollen nicht maschinell erfolgen, dann hätten wir als BR ja bekanntlich einen Fuß in der Tür.... Danke für eure Hilfe! Gruss Sandmann

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

30.04.2014 um 11:34 Uhr

Es kommt darauf an. Im Prinzip ja - er kann, wenn es einen Sachgrund gibt. Natürlich drängt sich in solchen Fällen immer auch der Gedanke: Willkür, Schikane usw. auf.

So gesehen sollte der AN erst einmal verlangen, dass ihm der Sinn der Maßnahme erläutert wird. Hier kann er ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen, da es ja eindeutig um Leistungsfragen des AN geht (§ 82 Abs. 2 BetrVG).

Einen Fuß in der Tür habt Ihr allemal, wenn sich der AN wegen Ungleichbehandlung oder Schikane beim BR beschwert (§ 85 BetrVG).

G
Golfi

30.04.2014 um 12:13 Uhr

Hallo, es hat nichts damit zu tun ob Aufzeichnungen maschinell oder manuell durchgeführt werden. Ihr seid bei allen Maßnahmen die zur Leistungskontrolle dienen mit im Boot. Und egal ob ein MA oder mehrere Ihr seid als BR bei Leistungsüberwachungen und bewertungen immer mit im Boot. Gruß Golfi

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