Nur organisierte auf Wahlvorschlagsliste oder? und welche mit Abmahnungen?
Müssen alle, die sich aufstellen lassen zur Wahl, gewerkschaftlich organisiert sein und was machen wir mit solchen Leuten, die schon Abmahnungen wegen Alkohol bekommen haben auf der Wahlliste.
Community-Antworten (3)
23.03.2006 um 13:02 Uhr
- Frage: Nein
- Frage: Auch diese MA koennen wählen, wenn sie wahlberechtigt sind.
23.03.2006 um 13:31 Uhr
Die mit Abmahnungen und so können auch kandidieren, wenn sie nach §8 BetrVG die Voraussetzungen erfüllen.
23.03.2006 um 13:45 Uhr
Hallo Frank B., Herr oder Frau Kalender spricht in seiner 2. Frage von der Wahlliste ( Wählerliste ? )und nicht von der Kandidatenliste. Oder verstehe ich etwas nicht ?
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