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Betriebsratsarbeit in der Elternzeit: was ist zu beachten?

H
Helene
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wenn man erst im Mutterschutz ist und dann in Elternzeit geht, was ist da für die Betriebsratsarbeit zu beachten? Ich weiss, dass ich Fahrtkosten geltend machen kann! Darf ich auch zu Lehrgängen gesandt werden? Wie ist das mit dem Babysitter während der Sitzung? Kann ich die gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen? Puh, ein Problem!!!!

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Community-Antworten (2)

RI
Ramses II

31.03.2006 um 00:15 Uhr

Das Kind ist ja wohl Dein Privatvergnügen. Warum sollte Dein Arbeitgeber den Babysitter bezahlen müssen?

K
Kölner

31.03.2006 um 02:08 Uhr

Stell Dir vor, Du würdest arbeiten gehen und hast ein Kind; was würdest Du dann mit dem Kind machen?

Was die Lehrgänge betrifft...natürlich kannst Du daran teilnehmen. Aber ob es dafür eine Arbeitszeit gibt...?

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