Erstellt am 23.03.2006 um 08:27 Uhr von olaf0412
Wenn er am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist, ist er wahlberechtigt.
Erstellt am 23.03.2006 um 09:29 Uhr von Frank B.
Der WV ist verpflichtet die Wählerliste ständig auf dem aktuellen Stand zu halten.
Dazu steht auch in dem Anschreiben an den AG, dem WV bei Neueinstellungen dies ihm unverzüglich mitzuteilen.