Minderheitsgesetz Berechnung
Gilt das Minderheitsgesetz immer ? oder gibt es Ausnahmen ?
und wie berechnet man dieses.
Wir haben 180 Frauen und 12 Männer. 7 Mitglieder im BR.
Community-Antworten (1)
22.03.2006 um 21:30 Uhr
Das Gesetz gilt schon auch bei Euch, aber für Eure Männer reicht es momentan nicht (nach d'Hondt), um wenigstens einen Sitz zu sichern. Ab 26 Männern (bei gleicher Frauenanzahl) hätten diese einen Sitz sicher!
Verwandte Themen
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Berechnung des Zusatzurlaubs als Dauernachtwache?
ÄlterHallo, liebe Forumwissenden, 2005 gab es in unserem Betrieb die Umstellung von BAT auf TVöD. Nun gibt es bei uns einige Teilzeitkräfte (z.T. mit Schwerbehinderung), welche ihre Arbeitszeit generel
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
ÄlterWie ist es, wenn offiziell der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit immer zur vollen Stunde stattfindet ( Bsp. 6-14 Uhr), die Kollegen allerdings auf Grundlage einer mündlichen Anweisung unse
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte