W.A.F. LogoSeminare

freistellung nach § 38 betrvg wird freistellung auf gremien abgezogen

H
Hille75
Mai 2018 bearbeitet

Moin. Ich habe eine frage. Wir sind ein 17 er Gremium mit mehreren Ausschüssen . Insgesamt bin ich in 3 Gremien und möchte gerne noch zusätzlich 7,8Std freigestellt werden. Wird meine angedachte Freistellung sprich die 7,8Std von der Gremiumzeit angerechnet?? Danke im voraus.

39601

Community-Antworten (1)

K
krambambuli

30.04.2018 um 22:45 Uhr

Die Frage ist nicht ganz verständlich. Wenn du Freistellung nach § 38 BetrVG in Anspruch nimmst, ist es doch für die BR -Arbeit. Du kannst aber auch ohne Freistellung nach § 38 BetrVG Freistellung nach § 37 BetrVG in Anspruch nehmen - so viel wie du brauchst.

Ihre Antwort