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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückzug der Kanditatur eines Kandidaten nach Gespräch mit dem Chef - was muss der Wahlvorstand beachten?

R
ragna
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, nachdem ein Kandidat auf unserer Vorschlagsliste für die Br-Wahl 2006 beim Chef auf seine Position( Leiter der Haustechnik) hingewiesen wurde, will er nun seine Kanditatur zurückziehen. Er hätte eventuell mit einer Umstrukturierung in seiner Abteilung zu rechnen. Frage 1: Kann der Wahlvorstand ihn von der Liste streichen? Frage 2: Briefwahl ist schonausgegeben, ist die Wahl nun ungültig? Frage 3: Wie ist mit dem Verhalten des Chefs umzugehen?.

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Community-Antworten (1)

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Pit51

22.03.2006 um 18:08 Uhr

Der Kandidat kann jetzt nicht mehr zurückziehen - nur nach der Wahl diese nicht annehmen!

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