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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kanditatur zum Betriebsrat - Wie ist das mit dem Kündigungsschutz?

J
joern
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Bei uns sind im Moment Betriebsratswahlen . Es bestehen mehrere Listen auf einer der Listen steht ein Kollege der vor einiger Zeit BEURLAUB wurde , momentan haben wir " Angst " das er gekündigt wird . Frage hat der Kollege ne Möglichkeit das er nicht gekündigt wird, kann er sich auf seine Kanditatur berufen oder hat er keine Möglichkeit dazu???? Kann ein AG auch einen Kollegen fristlos kündigen wenn er sich als Mitglied zur Wahl eines neuen BR stellt ??????

bye und Danke für die Antworten ( im vorraus)

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Community-Antworten (3)

V
viktor

12.04.2006 um 11:24 Uhr

Der Kandidat genießt Kündigungsschutz im Sinne des § 15 KSchG bis ein halbes Jahr nach der Wahl (sofern er nicht gewählt wurde).

Eine fristlose K. wegen Kandidatur ist ausgeschlossen, auch ansonsten muss der Kollege kaum eine frstlose K fürchten; da er ja beurlaubt ist, kann er auch nichts falsch machen und keinen K-Grund liefern.

B
birgit

12.04.2006 um 11:37 Uhr

Hallo Joern, warum wurde der Kollege denn beurlaubt?

J
joern

13.04.2006 um 00:07 Uhr

Hallo Birgit

das ist ein Problem was der neue Vorstand im hause mit Ihm hat und nun versucht er ihn halt aus dem Betrieb zu bekommen .

Bye mehr infos nur über email

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