Ist es möglich einen Einspruch einzulegen gegen einen Mitarbeiter der sich in d. Betriebsrat wählen lassen möchte und schon auf der Wahlliste steht?
Unser Betriebsrat besteht aus 5 Personen.
Folgende Gründe habe ich:
1. Mitarbeiter läßt sich nur wegen Kündigungsschutz wählen (hatte eine
betriebsbedingte Kündigung im Nov. die zurückgezogen wurde).
2. Derzeitiger Betriebsratsvorsitzender wird meines Erachtens wieder
gewählt und dieser Mitarbeiter ist mit Betriebsratsvorsitzenden schon
lange auf Krigsfuß.
3. Mitarbeiter ist mit GF und 2/3 der Belegschaft nur im Streit und bisher
keine erkennbaren intressen gegenüber der Firma u. Mitarbeitern.
4. u.s.w.
Dieser Mitarbeiter würde unsere Intressen nicht vertreten und sieht nur seine Vorteile (Kündigungsschutz).

Danke für Antworten.