Einladung und Protokolle für Ersatzbetriebsräte?
Liebe Wissende,
wir haben gestern (21. März) neu gewählt. Unser Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern (3 Männer, 2 Frauen). Der Minderheitenschutz gilt für die Männer. Auf dem 6. Platz steht eine Frau, die als Schriftführerin ständiges Ersatzmitglied auf den Sitzungen ist. Wir hatten insg. 16 Bewerber auf einer gemeinsamen Liste, also Personenwahl, davon sind die Plätze 7-9 stimmengleich, (2 Frauen und 1 Mann).
Meine Fragen:
1.Welche Ersatzmitglieder rücken bei Sitzungen nach, wenn ein oder mehrere Betriebsräte verhindert sind.
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Sollen immer alle Ersatzleute eine Einladung zur Sitzung erhalten, damit sie zumindest über die zu besprechenden Themen informiert sind.
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Wer bekommt nach der Sitzung das Protokoll? Nur die ordentlichen Betriebsräte, oder auch alle anwesenden Ersatzleute oder immer alle Ersatzleute um ausreichend informiert zu sein.
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Wieviele Ersatzleute können auf einer Betriebsratsklausur die sich mit der Jahresplanung etc. beschäftigt zusätzlich eingeladen werden. Kann dies in einer Geschäftsordnung festgelegt werden.
Community-Antworten (5)
22.03.2006 um 14:15 Uhr
Hallo Pippilotta,
zu 1) Es rückt immer das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen nach, dann das nächste usw.
zu 2) Es erhalten die Ersatzmitglieder die Einladungen, die auch für sie gelten. § 29 BetrVG.
zu 3) Das Protokoll ist nicht öffentlich. Es reicht z. B. nur ein Exemplar im BR - Büro aufzuheben, in welches von den Teilnehmern der Sitzungen auch Einsicht genommen werden kann. § 34 BetrVG.
22.03.2006 um 15:42 Uhr
liebe Sabine,
zu 1) was ist bei Stimmengleichheit ??? Muss es da bei jeder Sitzungsteilnahme der Losentscheid sein?
zu 3) unser Betrieb besteht aus vielen Aussenbüro, so dass ein Exemplar im Büro des Vorsitzenden (wir haben kein BR-Büro) nicht sinnvoll wäre.
Wir möchten wissen, wieweit wir informieren dürfen/sollen, ohne zu freizügig zu werden.
22.03.2006 um 15:51 Uhr
Das Sitzungsprotokoll geht nur an die ordentlichen BR-Mitglieder und an den BR-Ersatz der für ein ordentliches Mitglied teilgenommen hat. Ansonsten müßte das Betriebsratsgremium beschließen, dass die Ersatzmitglieder dies zur Info bekommen und den Ersatzmitgliedern müßte ausdrücklich mitgeteilt werden, dass sie Schweigepflicht haben.
23.03.2006 um 00:42 Uhr
@eriline,
welche Schweigepflicht?
Die Weitergabe von Protokollen an Ersatzmitglieder ist unzulässig so lange diese nicht aktuell ein BR Mitglied vertreten.
27.03.2006 um 12:47 Uhr
Liebes Forum,
mittlerweile habe ich eine umfassende Auskunft der DGB Rechtsstelle zu meinen Frage erhalten, die ich euch nicht vorenthalten möchte.
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Bei Stimmengleichheit in der Betriebsratswahl muss der Wahlausschuss per Losentscheid eine Reihung festlegen. Dies gilt auch für die Ersatzmitglieder (bei den ordentlichen Betriebsräten war das ja eh klar). In dieser Reihenfolge rücken Ersatzleute bei Sitzungen nach, wenn ein oder mehrere Betriebsräte verhindert sind. Die Sicherung des Minderheitenschutzes ist dabei zu beachten.
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Es erhalten nur die Ersatzleute eine Einladung zur Sitzung, die an diesem Tag für verhinderte Betriebsräte "einspringen". Bei der erstmaligen Teilnahme an einer Sitzung ist auf die Schweigepflicht hinzuweisen.
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Dito gilt für das Protokoll (siehe auch Beitrag RamsesII). Die Geschäftsordnung des Betriebsrates kann hier keine Sonderregelung treffen.
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