Tagesordung - Wahl des BRV und des Stellvertreters - müssen das nicht zwei TOPS sein?
Ist es rechtens, wenn auf einem Tagesordnungspunkt zwei Vorgänge genannt sind; genauer: TOP Wahl des BRV und seines Stellvertreters! Muß es nicht in zwei Tops gefasst werden, bzw. kann die Wahl anfechtbar sein oder nicht zustande kommen?
Community-Antworten (1)
22.03.2006 um 10:33 Uhr
Hallo Dummi, wenn die Wahlen getrennt durchgeführt werden sehe ich keinen Anfechtungsgrund.
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