Frage, die von einem 61-jährigen Arzt an den Betriebsrat unseres Krankenhauses gestellt wurde: kann der Arzt aufgrund seines Alters vom Bereitschaftsdienst befreit werden? - Evtl. auch von Rufbereitschaft?
Gibt es dazu ein entsprechendes Gesetz - evtl. im TVöD oder im Arbeitszeitgesetz?