Erstellt am 22.03.2006 um 08:30 Uhr von pit47
Hallo Klaus,
lese bitte den § 6 ArbZG dazu.
Erstellt am 22.03.2006 um 08:32 Uhr von zimmel
Laut TVöD kann der AG einen Mitarbeiter zum Bereitschaftsdienst verpflichten.Warum kann der Arzt keinen BD mehr machen? Ist er vielleicht gesundheitliche eingeschränkt? Wenn ja sollte er sich dies von seinem Hausarzt oder dem Betriebsarzt bescheinigen lassen, dies wäre ein Grund den Arzt vom BD zu befreien, geht aber nur, wenn der AG will.