Erstellt am 22.03.2006 um 07:06 Uhr von Olaf0412
Sämtliche mit der Wahl zusammenhämgenden Unterlagen (Wahlausschreiben, Einsprüche, Entscheidungen, aber auch Vorschlagslisten mit den Stützunterschriften) sind dem neu gewählten BR zu übergeben und mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit aufzubewahren (sorry, steht so in der Wahlordnung, § 19)
Die Angst Deiner 'Stützer' kann ich eigentlich nicht nachvollziehen, denn der Arbeitgeber hat nicht mal ansatzweise das Recht, von den Stützunterschriften Kenntnis zu erlangen.
Erstellt am 22.03.2006 um 07:18 Uhr von Mona-Lisa
Hallo pro reo,
warum den gleich zerschreddern! Nach Erhalt und Prüfung muss der Wahlvorstand diese Vorschlagsliste zu den Wahlunterlagen nehmen. Nach der Wahl müssen in der konstituierenden Sitzung dem neugewählten BRV sämtliche Wahlunterlagen übergeben werden, der diese Kladden dann mindestens 4 Jahre aufbewahren muss.
Also diese Unterlagen sind bei uns in einem abgeschlossenen Schrank im BR - Büro, und an diesem Schrank traut sich unser Arbeitgeber nicht hin.
Wenn das bei euch in ähnlicher Weise stattfindet, brauchst du keine Sorge haben, dass diese Vorschlagsliste in falsche Hände kommt.
Mona-Lisa
Erstellt am 22.03.2006 um 07:36 Uhr von Pit
Ich staune immer, was hier so alles diskutiert wird. Angsthasen sollten nicht in den BR.
Erstellt am 22.03.2006 um 12:05 Uhr von Jom Knipf
Hallöle Pit (# 19379):
Ich staune immer, was hier so alles geantwortet wird. Wer nix zu sagen hat sollte sich doch einfach raushalten...
Ich bin jedenfalls all Jenen dankbar, die sich hier engagieren und auf alle Fragen mit Freundlichkeit reagieren.
Schöne Grüße
Jom Knipf
Erstellt am 22.03.2006 um 12:58 Uhr von pro reo
@ alle
Zunächst mal vielen Dank für die wenig erfreulichen Aussichten.
Aber die Kluft zwischen Theorie und Praxis (offiziell und inoffiziell) dürfte hinlänglich bekannt sein.
Leider ist bei uns die Trennung nicht so konkret, da die bisherigen Betriebsräte ihre Tätigkeit mehr oder weniger an ihrem Arbeitsplatz versehen haben. Es gibt kein BR Büro. Besprechungen finden in dem allg. Besprechungsraum des Betriebes statt.
Meine Kandidatur sollte durch K bereits im Vorfeld AG-seitig abgewürgt werden, was die möglichen Stützer natürlich schreckt.
Den Einwand mit der Angst verstehe ich nicht, kann ich auch so nicht auf mich beziehen.
Sollte unser selbsternannter Ober-ober-Betriebsleiter durch AG freundliche WV-ler erfahren wer mich gestützt hat, könnte er sehr ungemütlich werden.
Dass die Kollegen dann leider einbrechen, ist zwar sehr bedenklich, aber irgendwie noch nachvollziehbar, oder?
Trotzdem schöne Frühlingsgrüße an alle pro reo
Erstellt am 22.03.2006 um 14:31 Uhr von pit
Hallöle Jom Knipf ( 19462 )
Es war ja nicht böse oder provokativ gemeint.Ich habe vor 23 Jahren auch mal als BR angefangen ( bis heute )und Fragen gestellt. Man sieht mit den Fragen, dass es immer schwieriger wird die BR-Arbeit zu bewaeltigen.
Aber immer " Weitermachen " und Kurse besuchen und dazulernen. Sorry nochmal !!
Erstellt am 22.03.2006 um 14:49 Uhr von Fayence
pro reo,
finde ich wirklich toll, dass Du jetzt in die Pötte kommst. ;-)
Gegen Plappermäuler hilft kein Gesetz, da sind wir uns wohl alle einig. Sollte ein Mitglied des WV jedoch gegen die Geheimhaltungspflicht in diesem Fall nachweislich verstossen und Deine Kollegen dadurch Nachteile erleiden, wäre dieses Vergehen durchaus strafrechtlich belangbar.
Es besteht im Anschluss an die Wahl gem. §19 WO die Möglichkeit, Wahlunterlagen einsehen zu können. Dieses Recht auf Einsichtnahme muss vom AG jedoch schon sehr begründet dargelegt werden. Habe Dir auch dazu ein neueres Urteil angehängt.
Wünsche Dir "mutige" bzw. unerschrockene Kollegen!
Gruß
Fayence