Erstellt am 21.03.2006 um 19:20 Uhr von Warema
Da dies so wie ich es verstehe das erste Mal ist würde ich mit dem AG über eine Abmahnung mit der Ankündigung ernsthafter Konzequenzen für den AN verhandeln. Im Wiederholungsfall ist der AN selbst schuld
Erstellt am 21.03.2006 um 19:29 Uhr von Waupe1
Danke,
der Mitarbeiter hat die Getränke auf eigene Rechnung mit Billigung des AG gekauft und mit Wissen des AG an die Mitarbeiter mit Gewinn verkauft. Nur eben die Rechnungen nicht (alle) bezahlt.
Erstellt am 21.03.2006 um 20:22 Uhr von ProfNase
Hallo Waupe1,
ich würde auch grundsätzlich zu einer Abmahnung tendieren, allerdings wäre es auch sinnvoll, die Arbeitsweise zu ändern.
Aber trotzdem verstehe ich was nicht: Wenn ich was auf MEINEN Namen kaufe und die Rechnung nicht bezahle, warum kann dann mein AG mich entlassen ???
Sinnvoll wäre hier, Rechnungen auf die Fa. austellen lassen, dann sollte bei einer korrekten Buchhaltung auffallen, wenn noch Rechnungen ausstehen.
Keine Ahnung, wie groß euer Betrieb ist und ob es eine Buchhaltung gibt, wenn ja, fragt doch mal nach Möglichkeiten.
Der Aussage von Warema ".....Im Wiederholungsfalle ist der AN selbst schuld"
kann ich nicht so richtig beipflichten. Ich würde schon fast sagen....Im Wiederholungsfalle ist der AG schuld, wenn er alles so lässt wie es ist.
Kündigungen sind schnell ausgesprochen, hinterfragt doch erstmal, WARUM es soweit gekommen ist und versucht diesen Missstand zu beheben.
Gruß,
ProfNase
Erstellt am 22.03.2006 um 06:24 Uhr von Frank B.
Also so wie ich es sehe hat das Schulden machen nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun und somit ist weder eine Abmahnung noch eine Kündigung gerechtfertigt. Der MA sollte sich so schnell wie möglich einen Anwalt suchen.
Das einzige was der AG machen kann ist, dem Schuldner mit sofortiger Wirkung dies Geschäft zu untersagen. Der AG macht sich sonst mit strafbar, da er die Steuerhinterziehung nicht unterbindet sondern fördert.