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Außerordentliche Kündigung - Ja/Nein?

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Waupe1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo guten Abend. Wir sollen morgen entscheiden. Ein Mitarbeiter ist innerhalb der Firma für den Verkauf von Getränken zuständig. Die Rechnungen laufen auf seinen Namen. Nun kam durch einen Zufall heraus, dass dieser Mitarbeiter das eingenommene Geld immer nur sporadisch weitergeleitet hat. Es sind Schulden von 1.500 € aufgelaufen. Dem AG liegen die Rechnungen und Mahneungen vor. Er nimmt das zum Anlass fristlos zu kündigen (Verletzung der Vertrauensverhältnisses). Was meint Ihr dazu.

Danke für Eure Hilfe Waupe1

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Community-Antworten (4)

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Warema

21.03.2006 um 20:20 Uhr

Da dies so wie ich es verstehe das erste Mal ist würde ich mit dem AG über eine Abmahnung mit der Ankündigung ernsthafter Konzequenzen für den AN verhandeln. Im Wiederholungsfall ist der AN selbst schuld

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Waupe1

21.03.2006 um 20:29 Uhr

Danke, der Mitarbeiter hat die Getränke auf eigene Rechnung mit Billigung des AG gekauft und mit Wissen des AG an die Mitarbeiter mit Gewinn verkauft. Nur eben die Rechnungen nicht (alle) bezahlt.

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ProfNase

21.03.2006 um 21:22 Uhr

Hallo Waupe1,

ich würde auch grundsätzlich zu einer Abmahnung tendieren, allerdings wäre es auch sinnvoll, die Arbeitsweise zu ändern.

Aber trotzdem verstehe ich was nicht: Wenn ich was auf MEINEN Namen kaufe und die Rechnung nicht bezahle, warum kann dann mein AG mich entlassen ???

Sinnvoll wäre hier, Rechnungen auf die Fa. austellen lassen, dann sollte bei einer korrekten Buchhaltung auffallen, wenn noch Rechnungen ausstehen.

Keine Ahnung, wie groß euer Betrieb ist und ob es eine Buchhaltung gibt, wenn ja, fragt doch mal nach Möglichkeiten.

Der Aussage von Warema ".....Im Wiederholungsfalle ist der AN selbst schuld" kann ich nicht so richtig beipflichten. Ich würde schon fast sagen....Im Wiederholungsfalle ist der AG schuld, wenn er alles so lässt wie es ist.

Kündigungen sind schnell ausgesprochen, hinterfragt doch erstmal, WARUM es soweit gekommen ist und versucht diesen Missstand zu beheben.

Gruß,

ProfNase

FB
Frank B.

22.03.2006 um 07:24 Uhr

Also so wie ich es sehe hat das Schulden machen nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun und somit ist weder eine Abmahnung noch eine Kündigung gerechtfertigt. Der MA sollte sich so schnell wie möglich einen Anwalt suchen. Das einzige was der AG machen kann ist, dem Schuldner mit sofortiger Wirkung dies Geschäft zu untersagen. Der AG macht sich sonst mit strafbar, da er die Steuerhinterziehung nicht unterbindet sondern fördert.

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