Wer ist Stellvertreter wenn ich nur ein Betriebsratsmitglied habe?
Hallo, wir sind ein Betrieb mit weniger als 20 Mitarbeitern und haben somit nur ein Betriebsratsmitglied. Wer ist in diesem Fall der Stellvertreter um bei Abwesenheit des reglulären Mitglieds mit der Geschäftsführung zu reden? Ist das automatisch das erste Ersatzmitglied. Und darf das Ersatzmitglied dann entscheiden? Wer weiss Rat?
Gruß vom Ralf
Community-Antworten (1)
21.03.2006 um 18:54 Uhr
Hallo Ralle1960, das erste Ersatzmitglied nimmt dann die BR-Funktion wahr und ist entsprechend mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet.
Gruß Fayence
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