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Stützunterschriften - wieviele darf jeder Wahlberechtigte vergeben?

C
CWi
Nov 2016 bearbeitet

Ich hatte meine Frage wohl falsch gestellt.. Als Wahlvorstand haben wir beschlossen, dass jeder Kandidat drei Stützunterschriften mitbringen muss um als Betriebsrat kandidieren zu können. Wieviele Stützunterschriften darf jeder Wahlberechtigte vergeben? Soviele wie Betriebsräte gewählt werden, ín unserem Fall 5? Oder darf gesetzlich gesehen jeder nur eine Stützunterschrift vergeben? Hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt. Lieben Dank CWi

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.03.2006 um 18:13 Uhr

Eine einzige Stützunterschrift innerhalb der gesamten Wahl!

PR
pro reo

22.03.2006 um 02:09 Uhr

Dem Kölner würde ich folgen, aber...

ganz so einfach scheint es nicht, denn: Als Stützunterschrift wird auch die Unterschrift zur Annahme der eigenen Kandidatur gewertet, so dass die Bestätigung eine Stützunterschrift für sich selbst ist.

Als Wahlberechtigter hätte der Kandidat jedoch noch seine Unterschrift, mit der er sodann einen Kollegen unterstützten kann, frei.

@CWi Hat euer Wahlvorstand also drei Stützunterschriften pro Kandidat festgesetzt, dann müßte der Wahlvorschlag mindestens zwei weitere Unterschriften aufweisen. Stützunterschriften dürfen allerdings nur für einen Wahlvorschlag vergeben werden. Dies hat der WV zu überprüfen und auf Berichtigung zu drängen. Sollte keine Berichtigung erfolgen, dann gilt die Unterschrift auf dem zuerst eingereichten Vorschlag.

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