Stützunterschriften bei den Vorschlaglisten - wieviele Stützunterschriften kann jeder Wahlberechtigte vergeben?
Wieviele Stützunterschriften hat jeder Wahlberechtigte? Kann das der Wahlvorstand selbst bestimmen beim Wahlausschreiben?
Community-Antworten (2)
20.03.2006 um 18:19 Uhr
Hallo CWi, die Fragestellung verwirrt mich schon etwas! So wie ich das verstehe, hat jeder Wahlberechtige das Recht, eine Stützunterschrift zu geben! Oder habe ich die Frage falsch verstanden? Wieviel Stützunterschriften eine Vorschlagsliste benötigt, bestimmt kein Wahlvorstand. Diese Anzahl hängt von eurer Betriebsgrösse, bzw. Mitarbeiterzahl ab, und ist in der Wahlordnung nachzulesen. Gruss Mona-Lisa
20.03.2006 um 19:53 Uhr
Hallo CWi Jeder Wahlberechtigte kann mit seiner Stützunterschrift natürlich nur eine Liste unterstützen. Sollte er aus Versehen oder durch Unwissenheit zwei oder mehrere Listen unterstützt haben,ist es die Aufgabe des Wahlvorstandes dieses durch Abgleichen der verschiedenen Listen festzustellen.Er muss dann nachhaken welche Liste letztendlich unterstützt werden soll. Der Wahlvorstand fungiert bei B.r.wahlen in erster Linie als Kontrollinstanz und hat dafür zu sorgen das alle Vorschriften, wie z.b. Einhalten der Fristen, eingehalten werden.
M.f.G. teutone
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